Lexikon

Wiedergutmachung

öffentliches Recht
in Deutschland allgemeiner Begriff für die Verpflichtung zunächst der Länder, später des Bundes, den Opfern der Verfolgung durch den Nationalsozialismus eine Entschädigung zu gewähren. Hierzu sind zahlreiche Rechtsvorschriften ergangen. Von großer Bedeutung ist dabei u. a. das Bundesentschädigungsgesetz in der Fassung vom 29. 6. 1956 mit zahlreichen Änderungen und Ergänzungen, das jedermann eine Entschädigung gewährt, der wegen seiner politischen Gegnerschaft zum Nationalsozialismus oder aus Gründen des Glaubens, der Rasse u. a. Benachteiligungen erlitten hat (wobei diejenigen ausgeschlossen sind, die der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft selbst Vorschub geleistet haben). Für die Entscheidung über derartige Ansprüche sind besondere Rechtszweige eingerichtet worden: Entschädigungskammern und Wiedergutmachungskammern (Landgericht) sowie Entschädigungs- und Wiedergutmachungssenate bei den Oberlandesgerichten und beim Bundesgerichtshof.
Die Wiedergutmachung ist auch ein Problem der zwischenstaatlichen Beziehungen: In dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besetzung entstandener Fragen als Bestandteil der Verträge vom 23. 10. 1954 finden sich die Abschnitte über Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, Reparationen, ausländische Interessen (Vermögenswerte und Rechtsansprüche) in Deutschland. Durch das Londoner Schuldenabkommen vom 27. 2. 1953 ist der Abschnitt „Ansprüche gegen Deutschland“ als nunmehr gegenstandslos gestrichen worden. Die verbliebenen Bestimmungen sind jedoch noch sehr umfangreich. Am 10. 9. 1952 wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Israel ein Wiedergutmachungsabkommen geschlossen, in dem sich die Bundesrepublik Deutschland zu Warenlieferungen im Wert von 3,45 Mrd. DM an Israel verpflichtete. Dieses Abkommen ist inzwischen erfüllt.
2000 beschloss der Deutsche Bundestag die Errichtung einer Stiftung für die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern, über die rund 10 Mrd. DM an ehemalige, in deutschen Unternehmen beschäftigte Zwangsarbeiter verteilt wird.
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