Lexikon
Zweikampf
Duellvereinbarter, nach hergebrachten oder vereinbarten Regeln geführter Kampf von zwei Menschen; ursprünglich in den Formen des Gottesurteils oder im Turnier straflos, später als Zweikampf mit tödlichen Waffen bevorzugte Form der Austragung von Ehrenhändeln, seit der Aufklärungszeit als Unsitte mit strengen Strafen verfolgt. Das StGB von 1871 drohte für den Zweikampf als ehrenhafte Strafe Festungshaft an. Die studentische Bestimmungsmensur wurde jedoch durch Gesetz von 1935 ausdrücklich für straflos erklärt. Die Strafrechtsreform von 1969 hat die Strafvorschriften über den Zweikampf abgeschafft, weil sie keine praktische Bedeutung mehr hatten.
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Neuer Index bewertet Städte nach Gesundheitsfaktoren
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Wissenschaft
Transport in die Tiefe
Biologische Pumpen regeln den Stoffhaushalt der Ozeane: Sie lagern CO2 ein und wirken damit dem Klimawandel entgegen. von KURT DE SWAAF Es schneit. Langsam rieselt ein steter Strom aus Flocken herab, die weiß im Scheinwerferlicht leuchten. Außerhalb des Kegels herrschen totale Finsternis und Stille. Eine winterliche Fahrt durch...