Lexikon
Zweikampf
Duellvereinbarter, nach hergebrachten oder vereinbarten Regeln geführter Kampf von zwei Menschen; ursprünglich in den Formen des Gottesurteils oder im Turnier straflos, später als Zweikampf mit tödlichen Waffen bevorzugte Form der Austragung von Ehrenhändeln, seit der Aufklärungszeit als Unsitte mit strengen Strafen verfolgt. Das StGB von 1871 drohte für den Zweikampf als ehrenhafte Strafe Festungshaft an. Die studentische Bestimmungsmensur wurde jedoch durch Gesetz von 1935 ausdrücklich für straflos erklärt. Die Strafrechtsreform von 1969 hat die Strafvorschriften über den Zweikampf abgeschafft, weil sie keine praktische Bedeutung mehr hatten.

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