Lexikon
Zweikampf
Duellvereinbarter, nach hergebrachten oder vereinbarten Regeln geführter Kampf von zwei Menschen; ursprünglich in den Formen des Gottesurteils oder im Turnier straflos, später als Zweikampf mit tödlichen Waffen bevorzugte Form der Austragung von Ehrenhändeln, seit der Aufklärungszeit als Unsitte mit strengen Strafen verfolgt. Das StGB von 1871 drohte für den Zweikampf als ehrenhafte Strafe Festungshaft an. Die studentische Bestimmungsmensur wurde jedoch durch Gesetz von 1935 ausdrücklich für straflos erklärt. Die Strafrechtsreform von 1969 hat die Strafvorschriften über den Zweikampf abgeschafft, weil sie keine praktische Bedeutung mehr hatten.

Wissenschaft
Neue Definition für Adipositas vorgeschlagen
Ob eine Person übergewichtig ist, wird bisher anhand des Verhältnisses von Gewicht und Körpergröße bestimmt. Dieser sogenannte Body-Mass-Index (BMI) berücksichtigt aber nicht die Verteilung des Fettes im Körper und lässt zudem außer Acht, dass beispielsweise auch viel Muskelmasse zu einem hohen Gewicht führen kann. Eine...
Wissenschaft
»Stress verstärkt die Beschwerden«
Wie Menschen mit Reizdarm Erkenntnisse aus der Forschung berücksichtigen können, erklärt Facharzt Martin Storr. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Prof. Storr, wann spricht man von einem Reizdarm? Für die Diagnose Reizdarm-Syndrom sind drei Kriterien entscheidend: Es bestehen Beschwerden im Bauchraum. Diese Beschwerden...