Lexikon
Zweikampf
Duellvereinbarter, nach hergebrachten oder vereinbarten Regeln geführter Kampf von zwei Menschen; ursprünglich in den Formen des Gottesurteils oder im Turnier straflos, später als Zweikampf mit tödlichen Waffen bevorzugte Form der Austragung von Ehrenhändeln, seit der Aufklärungszeit als Unsitte mit strengen Strafen verfolgt. Das StGB von 1871 drohte für den Zweikampf als ehrenhafte Strafe Festungshaft an. Die studentische Bestimmungsmensur wurde jedoch durch Gesetz von 1935 ausdrücklich für straflos erklärt. Die Strafrechtsreform von 1969 hat die Strafvorschriften über den Zweikampf abgeschafft, weil sie keine praktische Bedeutung mehr hatten.
Wissenschaft
Barrieren gegen die Plastikflut
Flüsse sind die Quelle des Plastikmülls in den Meeren. Hier muss man ansetzen, und erste erfolgreiche Projekte gibt es bereits.
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Wissenschaft
Verheizt!
Heizen mit Holz statt mit Öl gilt als Beitrag zum Klimaschutz. Doch Wissenschaftler warnen: Die Abgase aus Holzöfen sorgen nicht nur für schmutzige Luft, sondern führen zu steigenden Treibhausgas-Emissionen. von GÜVEN PURTUL Das erste von Menschenhand entfachte Feuer war ein Meilenstein der Zivilisation. Über 30.000 Jahre später...