Admiral
Ad|mi|ral 〈
m.
1
, bes. österr. auch m.
2
〉 1.
Seeoffizier im Generalsrang
2.
Tagfalter
[zu 1: <
arab.
al amīr
„Befehlshaber“, über engl.
admiral,
dieses unter formaler Anlehnung an lat.
admirare
„bewundern“ entstanden; zu 2: wegen der prächtigen schwarz–weiß–roten Flügelzeichnung wie Admiral
mit (1)
lat.
admirare
verknüpft, in Dtld. auch wegen der Übereinstimmung mit den alten Reichsfarben mit dem militärischen Rang verbunden]