Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

aneignen

n|eig|nen
V.
1, hat angeeignet; mit Dat. (sich) und Akk.
sich etwas a.
1.
sich etwas zu Eigen machen, sich etwas (für immer) nehmen, von etwas Besitz ergreifen;
sich jmds. Vermögen (widerrechtlich) a.; er hat sich die Bücher einfach angeeignet, ohne zu fragen
2.
etwas lernen, üben, bis man es beherrscht;
sich Kenntnisse, Fertigkeiten a.
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