Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

berufen1

be|ru|fen1
V.
102, hat berufen
I.
mit Akk.
1.
jmdn. b.
jmdm. formell mitteilen, dass er ein Amt antreten kann;
jmdn. als Professor (an eine Hochschule) b.; jmdn. als jmds. Nachfolger, zum Nachfolger b.; b. sein
eine Sendung, Aufgabe zu erfüllen haben;
er ist zum Lehrer b.; ich fühle mich nicht b., das zu tun
ich bin nicht der Meinung, dass ich das tun muss;
ich möchte das ~eren Händen überlassen
ugs.
ich möchte das jmdm. überlassen, der mehr davon versteht als ich
2.
etwas b.
im Voraus über etwas reden (was nach altem Aberglauben dann nicht in Erfüllung geht);
du hast es b.; wir wollen es nicht b.!
II.
refl.
sich auf etwas oder jmdn. b.
etwas als Beweis, jmdn. als Zeugen oder Empfehlung nennen;
er beruft sich darauf, dass er ; du kannst dich gern auf mich b.
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