Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

entscheiden

ent|schei|den
V.
107, hat entschieden
I.
mit Akk. oder
Präp.
obj.
etwas e., über etwas e.
bestimmen, ob, dass, wie etwas gemacht werden soll, etwas anordnen;
das kann ich nicht e.; eine Angelegenheit e.; er soll e., was getan werden soll; das, darüber kann nur der Chef e.; er hat den Kampf für sich entschieden
er hat den Kampf gewonnen;
ich kann nicht frei e. (erg.: was ich tun will)
II.
mit
Präp.
obj.
über etwas e.
ein Urteil über etwas fällen;
ich will darüber nicht e.
III.
o. Obj. oder mit
Präp.
obj.
eine Wahl treffen, etwas oder jmdn. auswählen;
bei mehreren gleichen eingesandten Lösungen entscheidet das Los; darüber wird das Los e.
IV.
refl.
sich e.
1.
einen Entschluss fassen, sich klar werden, was man tun will;
ich kann mich heute noch nicht e.; ich kann mich nur schwer e.
2.
sich für jmdn. oder etwas e.
jmdm. oder einer Sache den Vorzug geben, jmdn. oder eine Sache wählen
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