Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
erlassen
er|lạs|sen I.
〈mit Akk.〉
(offiziell, von amtlicher Seite) verkünden, veröffentlichen, in Kraft treten lassen;
eine Verfügung, Verordnung e.; ein neues Gesetz e.
II.
〈mit Dat. und Akk.〉
jmdm. etwas e.
jmdn. von etwas befreien, entbinden;
jmdm. eine Pflicht, Strafe e.
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