urteilen
ụr|tei|len 〈
V.
1, hat geurteilt; o. Obj.〉ein Urteil abgeben, seine Meinung äußern, Kritik üben;
gerecht, hart, milde u.; nach dem äußeren Schein u.
ein Urteil (nur) aufgrund des äußeren Scheins abgeben;
nach dem Erfolg zu u., müsste das Buch gut sein; über etwas oder jmdn. u.