Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Zinsen:
Aus dem lateinischen Wort
census
für „Schätzung“, „Steuer“ (zu
censere
„schätzen“) hat sich das deutsche
Zins
entwickelt, das in dieser Form schon im Alt und Mittelhochdeutschen in der Bedeutung von „Abgabe“ besteht. In diesem Sinn wird es noch heute im Zusammenhang mit Miete und Pacht gebraucht. Der Plural
Zinsen
bezieht sich auf die prozentual berechnete Vergütung für entliehenes Geld.
Warengeschäfte wurden ursprünglich im Wesentlichen durch Tauschhandel abgewickelt, und erst mit der Zunahme des Orienthandels nach der ersten Jahrtausendwende wuchs die Bedeutung der Geldwirtschaft. 1179 gestand Papst Alexander III. den Juden das „Wucher“ genannte Recht zu, gegen Zinsen Geld zu leihen. Die Bestätigung dieses Rechts durch Papst Innozenz III. 1215 ging mit dem so genannten „kanonischen Zinsverbot“ einher, das den Christen Geldgeschäfte untersagte. Zinsen und Zinsnehmen sind inzwischen längst zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor geworden.
Den
Zinshahn
mussten leibeigene Bauern ihrem Herrn im 18. Jahrhundert als Grundzins überlassen. Schulden werden
mit Zins und Zinseszins
zurückgezahlt, im übertragenen Sinn steht dieser Ausdruck auch dafür, dass man etwas vollständig wiedergutmacht.
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