Lexikon
deutsch-sowjetischer Vertrag
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR über die Bedingungen des befristeten Aufenthalts und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, unterzeichnet am 12. 10. 1990 in Bonn, regelt den Aufenthalt der früheren sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland und ihren Abzug bis spätestens Ende 1994 (August 1994 vollzogen). Nach einem am 9. 10. 1990 unterzeichneten Abkommen über „einige überleitende Maßnahmen“ gewährt die Bundesrepublik Deutschland der UdSSR hierzu Beihilfen in Höhe von 12 Mrd. DM. Rechtsnachfolger der 1991 aufgelösten UdSSR ist Russland.
Wissenschaft
Wirbel mit Potenzial
Skyrmionen gelten als vielversprechend für die Elektronik der Zukunft. Dresdner Forscher haben nun sogenannte Antiskyrmionen mithilfe neuer Verfahren unter die Lupe genommen. von DIRK EIDEMÜLLER Immer kleiner, immer schneller, immer heißer: So könnte man in wenigen Worten die Entwicklung der Computertechnik der letzten Jahrzehnte...
Wissenschaft
Immer schön eins nach dem anderen
Warum Multitasking meist nicht zu einer höheren Produktivität führt, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. „Multitasking“, die gleichzeitige Arbeit an zwei oder mehr Aufgaben, ist in aller Munde, verspricht die Methode doch, wertvolle Zeit zu sparen. Doch das ist ein Trugschluss. Unser Gehirn ist darauf angelegt, zu erledigende...