Lexikon

genehmigtes Kapitl

Betrag, bis zu dem der Vorstand einer Aktiengesellschaft das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen erhöhen kann; bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals und gilt für höchstens fünf Jahre. Dieses genehmigte Kapital darf die Hälfte des vorhandenen Grundkapitals nicht überschreiten; es muss in die Satzung aufgenommen werden. Die Kapitalerhöhung mit Hilfe des genehmigten Kapitals wird gewählt, wenn der Vorstand den Zeitpunkt der Kapitalerhöhung kurzfristig bestimmen will (z. B. in Anpassung an die Börsenlage), ohne vorher eine Hauptversammlung einberufen zu müssen.
Wissenschaft

Zupacken mit Spinnenkräften

Ein neuer Typ von künstlichen Muskeln öffnet den Weg zu Robotern mit menschenähnlichen motorischen Fähigkeiten. Für die Entwicklung standen unter anderem Spinnenbeine Pate. von REINHARD BREUER Spinnen lassen viele Menschen gruseln. Das liegt nicht zuletzt an ihren langen haarigen Beinen. Doch wenn Roboterforscher auf die...

Raumstation, Chris Hadfield
Wissenschaft

»Die ISS ist ein Beispiel dafür, wie wir später auf dem Mond zusammenleben können«

Chris Hadfield hat einen Lebenslauf wie kein zweiter. Der Kanadier lebte in den USA und der Sowjetunion. Für beide Staaten war er im Weltraum. Er kennt die Branche wie kein anderer und ist nach wie vor aktiv. Das Gespräch führte ALEXANDRA VON ASCHERADEN Chris Hadfield, Sie sind der einzige Kanadier, der sowohl auf der...

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