Lexikon

genehmigtes Kapitl

Betrag, bis zu dem der Vorstand einer Aktiengesellschaft das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen erhöhen kann; bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals und gilt für höchstens fünf Jahre. Dieses genehmigte Kapital darf die Hälfte des vorhandenen Grundkapitals nicht überschreiten; es muss in die Satzung aufgenommen werden. Die Kapitalerhöhung mit Hilfe des genehmigten Kapitals wird gewählt, wenn der Vorstand den Zeitpunkt der Kapitalerhöhung kurzfristig bestimmen will (z. B. in Anpassung an die Börsenlage), ohne vorher eine Hauptversammlung einberufen zu müssen.
Diagnose, Medizin, Behandlung
Wissenschaft

Späte Diagnose

Viele Menschen spüren, wenn etwas mit ihrer Gesundheit nicht stimmt. Aber unnötig spät bekommen sie erst ihre Diagnose, ob HIV oder Krebs. von SUSANNE DONNER Als der 36-jährige Mann aus Berlin auf seiner Zunge ein Knötchen, eine Papel, bemerkt, die immer größer wird, geht er zum Arzt. Er ahnt bereits, dass es um seine Gesundheit...

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Wissenschaft

Zombies wanken durch die Wissenschaft

Eines ist Konsens in der Wissenschaftsgemeinde: Erweisen sich publizierte Ergebnisse als nicht haltbar, muss der betreffende Forschungsartikel zurückgezogen („retracted“) werden. Bis vor einem Vierteljahrhundert geschah dies nur selten – und wenn, dann fast nur wegen unabsichtlicher Fehler: etwa weil man festgestellt hatte, dass...

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