Lexikon
genehmigtes Kapitạl
Betrag, bis zu dem der Vorstand einer Aktiengesellschaft das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen erhöhen kann; bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals und gilt für höchstens fünf Jahre. Dieses genehmigte Kapital darf die Hälfte des vorhandenen Grundkapitals nicht überschreiten; es muss in die Satzung aufgenommen werden. Die Kapitalerhöhung mit Hilfe des genehmigten Kapitals wird gewählt, wenn der Vorstand den Zeitpunkt der Kapitalerhöhung kurzfristig bestimmen will (z. B. in Anpassung an die Börsenlage), ohne vorher eine Hauptversammlung einberufen zu müssen.
Wissenschaft
Flugroboter hüpft und läuft wie ein Vogel
Seit Jahrtausenden haben sich Menschen beim Traum vom Fliegen von Vögeln inspirieren lassen. Auch für den neuartigen Flugroboter RAVEN dienten Vögel als Modell – in diesem Fall jedoch ihre Beine. Ähnlich wie eine Krähe kann RAVEN damit laufen, hüpfen, auf Hindernisse springen und aus dem Stand in den Flug springen. Die...
Wissenschaft
Die Suche nach Satelliten-Schwärmen
Technosignaturen um Exoplaneten: Wie sich außerirdische Zivilisationen verraten könnten. von RÜDIGER VAAS Falls es bei nahen Sternen Zivilisationen gibt, die Raumfahrt betreiben und in ihrer Technik nur etwas weiterentwickelt sind als die Menschheit heute, dann könnten diese außerirdischen Intelligenzen ihre Existenz...
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