Lexikon
Gesellschaft
Recht
1. verschiedene Personenvereinigungen des Privatrechts (Gesellschaftsrecht); 2. Typus der Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Zweckes zusammengeschlossen sind (Gesellschaft im weiteren Sinne); Gegensatz: Gemeinschaft; 3. Untertypus von 2) mit bestimmter Verfassung (Gesellschaft im engeren Sinne), Gegensatz: Verein. Gesellschaften in diesem Sinn sind die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts sowie regelmäßig OHG, KG und stille Gesellschaft; Vereine dagegen sind AG, GmbH, KGaA und die eingetragene Genossenschaft. In
Österreich
ist die gemeinrechtliche Gesellschaft in den §§ 1175 ff. ABGB geregelt. – In der Schweiz
sind für alle Gesellschaften und handelsrechtlichen Vereinigungen Vorschriften des Obligationen-Rechts (5. Teil des ZGB) maßgebend.
Wissenschaft
Bei Fieber hilft Wärme
Warum warme Kleidung und Wärmflasche selbst bei hohem Fieber empfehlenswert sind, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wenn wir Fieber bekommen, ist das ein deutliches Zeichen dafür, dass unser Immunsystem schwer damit beschäftigt ist, irgendwo im Körper einen Infekt zu bekämpfen. Denn die dabei ablaufenden biochemischen Reaktionen...
Wissenschaft
Biosphäre an der Belastungsgrenze
Alles Leben auf der Erde hängt von einer intakten Biosphäre ab. Die Ökosysteme unserer Welt sorgen dafür, dass die Bedingungen auf unserem Planeten stabil bleiben: Pflanzen wandeln bei der Photosynthese CO2 in Biomasse um, die Menschen und Tiere ernährt. Doch wir Menschen entnehmen so viel Biomasse aus der Natur, dass das fein...