Lexikon
Jurisdiktiọn
katholisches Kirchenrecht
das Hirtenamt der Kirche. Neben die Weihegewalt tritt die Jurisdiktionsgewalt, die dem Papst über die Gesamtkirche, den Bischöfen über die Diözese zukommt; die Pfarrer haben an ihr teil, ohne im äußeren Rechtsstreit richterliche und Strafgewalt zu besitzen.
Wissenschaft
News der Woche 13.12.2024
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Die vermessene und vermessende Welt
Als Knabe habe ich mit meinen Freunden über den Witz gelacht, in dem eine Fahrlehrerin ihrer Schülerin sagt, sie solle das Hindernis auf der Straße umfahren, wobei sie jedoch das Verb falsch betont – nämlich auf der ersten Silbe. Solch einen schönen Unterschied gibt es bei dem Wort „vermessen“ zwar nicht, man kann bei ihm […]...