Lexikon

Lebensmittel

nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch alle Stoffe, die dazu bestimmt sind, in unverändertem, zubereitetem oder verarbeitetem Zustand gegessen oder getrunken zu werden (außer Arzneimitteln); Tabakwaren sind lebensmittelähnliche Erzeugnisse. Die Lebensmittel wurden früher in Nahrungsmittel und Genussmittel unterteilt. Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch verbietet die Erzeugung und den Verkauf von Lebensmitteln, die gesundheitsschädigend sind; dieses Verbot erstreckt sich auch auf die Bedarfsgegenstände (Töpfe, Verpackungsmaterial, Spielzeug u. a.) und auf Futtermittel, die für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere hergestellt oder an sie verfüttert werden. Die Lebensmittelkontrolle wird von Sachverständigen ausgeübt.
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Rhein, Düsseldorf, trocken
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