Lexikon
Notwehr
Völkerrecht
der Widerstand, ggf. auch mit Waffengewalt, entweder eines Staats gegen einen völkerrechtswidrigen bewaffneten Angriff oder der Bevölkerung eines Staats gegen widerrechtliche, mit Waffengewalt oder unter Androhung von Waffengewalt durchgeführte Unterdrückung durch eine fremde oder die eigene Regierung, die sich dabei fremder Hilfe bedient. In den genannten Fällen ist die Notwehr des angegriffenen Staats bzw. der unterdrückten Bevölkerung völkerrechtlich grundsätzlich zulässig; die Notwehrsituation entbindet jedoch den Verteidiger nicht von der Einhaltung der für jeden bewaffneten Konflikt geltenden völkerrechtlichen Normen.
Wissenschaft
Warum die Riesenfaultiere ausstarben
Heutige Faultiere sind kaum größer als eine Katze und lassen sich lediglich zwei Gattungen zuordnen: Zweifinger- und Dreifinger-Faultiere. Ursprünglich jedoch gehörten sie einer vielfältigen Gruppe von Tieren an, die sich rund 35 Millionen Jahre lang in Amerika isoliert entwickelte und mehr als 100 unterschiedliche Gattungen...
Wissenschaft
Geheimnisvolles Leuchten
Beobachtungen von Polarlichtern auf Merkur und Jupiter haben ganz unterschiedliche Prozesse enthüllt. von DIRK EIDEMÜLLER Nicht nur auf der Erde erstrahlen die Polarregionen in einem besonderen Licht. Auch auf den anderen Planeten im Sonnensystem prasseln energiereiche Elektronen und Ionen entlang der Magnetfeldlinien auf die...