Lexikon

Notwehr

Völkerrecht
der Widerstand, ggf. auch mit Waffengewalt, entweder eines Staats gegen einen völkerrechtswidrigen bewaffneten Angriff oder der Bevölkerung eines Staats gegen widerrechtliche, mit Waffengewalt oder unter Androhung von Waffengewalt durchgeführte Unterdrückung durch eine fremde oder die eigene Regierung, die sich dabei fremder Hilfe bedient. In den genannten Fällen ist die Notwehr des angegriffenen Staats bzw. der unterdrückten Bevölkerung völkerrechtlich grundsätzlich zulässig; die Notwehrsituation entbindet jedoch den Verteidiger nicht von der Einhaltung der für jeden bewaffneten Konflikt geltenden völkerrechtlichen Normen.
Die Mathematik ist ein komplexes Theorie-Gebilde, das immer weiter aus sich selbst hervorwächst. Die verschiedensten Bereiche sind durch lückenlos bewiesene Theoreme miteinander verbunden. © BDW-Grafik/Ricardo Rio Ribeiro Martins; Quelle: Stack Exchange – A Graph Map of Math.SE
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