Lexikon
Notwehr
Völkerrecht
der Widerstand, ggf. auch mit Waffengewalt, entweder eines Staats gegen einen völkerrechtswidrigen bewaffneten Angriff oder der Bevölkerung eines Staats gegen widerrechtliche, mit Waffengewalt oder unter Androhung von Waffengewalt durchgeführte Unterdrückung durch eine fremde oder die eigene Regierung, die sich dabei fremder Hilfe bedient. In den genannten Fällen ist die Notwehr des angegriffenen Staats bzw. der unterdrückten Bevölkerung völkerrechtlich grundsätzlich zulässig; die Notwehrsituation entbindet jedoch den Verteidiger nicht von der Einhaltung der für jeden bewaffneten Konflikt geltenden völkerrechtlichen Normen.
Wissenschaft
Computer als Assistenz-Mathematiker
Rechnen konnten Computer schon immer. Doch abgesehen davon hatten sie für die Mathematik kaum einen Nutzen – bislang. Denn inzwischen gibt es Programme, die mathematische Beweise prüfen können. KI eröffnet dabei neue Möglichkeiten. von PAULA STRÄTER Den meisten Menschen begegnet Mathematik im Alltag nur, wenn sie zählen oder...
Wissenschaft
Verständnis für soziale Strukturen fördert den eigenen Aufstieg
Wer sozial gut vernetzt ist, bringt es oft besonders weit auf der Karriereleiter. Doch welche Faktoren bestimmen darüber, ob wir uns mit den „richtigen“ Personen anfreunden? Eine Studie hat nun erhoben, wie sich die sozialen Netzwerke von Studierenden in ihrer Anfangszeit an der Universität entwickeln. Das Ergebnis: Wer bereits...