Lexikon

Notwehr

Völkerrecht
der Widerstand, ggf. auch mit Waffengewalt, entweder eines Staats gegen einen völkerrechtswidrigen bewaffneten Angriff oder der Bevölkerung eines Staats gegen widerrechtliche, mit Waffengewalt oder unter Androhung von Waffengewalt durchgeführte Unterdrückung durch eine fremde oder die eigene Regierung, die sich dabei fremder Hilfe bedient. In den genannten Fällen ist die Notwehr des angegriffenen Staats bzw. der unterdrückten Bevölkerung völkerrechtlich grundsätzlich zulässig; die Notwehrsituation entbindet jedoch den Verteidiger nicht von der Einhaltung der für jeden bewaffneten Konflikt geltenden völkerrechtlichen Normen.
Wissenschaft

Zeitkapsel im Untergrund

Mithilfe von seismischen Wellen spähen Forscher tief ins Innere des Roten Planeten. Sie stießen dabei auf die Spuren eines urzeitlichen Bombardements. von THORSTEN DAMBECK Wer wissen will, wie das tiefe Innenleben der Erde beschaffen ist, wird kein Bohrgerät verwenden. Denn damit könnte man allenfalls einige Kilometer der...

Das Wort „Plankton“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet „das Umherirrende, Umhergetriebene“.
Wissenschaft

Herrscher der Meere

Im Meer sind die Kleinsten die Größten. Die Grundlage allen Lebens im Meer ist das Plankton. Und der König der Meerestiere ist nicht der Weiße Hai. Von TIM SCHRÖDER Wer an Land als Tier dominiert, ist meist größer, schneller oder stärker. Im Meer ist das anders. Der wahre Herrscher der Ozeane ist das Phytoplankton – […]

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