Lexikon
Parịser Übereinkunft
zum Schutze des gewerblichen Eigentumsvom 20. 3. 1883, Pariser Unionsvertrag, revidiert 1900 (Brüssel), 1911 (Washington), 1925 (Den Haag), 1934 (London), 1958 (Lissabon), 1967 (Stockholm), völkerrechtlicher Vertrag zwischen mehr als 150 Staaten zur Regelung des internationalen Patent-, Geschmacks- und Gebrauchsmuster-, Marken- und Firmen-(schutz-) Rechts und zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb. Wichtigster Grundsatz: Angehörige der Verbandsländer werden hinsichtlich der vorgenannten Rechte in jedem Verbandsland wie Inländer behandelt. Erfindungen, Muster, Modelle und Marken, die auf internationalen Ausstellungen gezeigt werden, sind zeitweilig geschützt.
Wissenschaft
Wie sich das Immunsystem verjüngen lässt
Für die Reifung der T-Zellen des Immunsystems ist normalerweise der Thymus zuständig. Dieses Organ schrumpft und schwächelt jedoch mit zunehmendem Alter. Forschende haben nun einen Weg gefunden, wie die Leber einen Teil seiner Aufgaben im Alter übernehmen kann. An Mäusen demonstrierte das Team, dass eine mRNA-Impfung die Leber...
Wissenschaft
Wirklich wahr?
Die Frage nach der Wahrheit ist ein Klassiker der Wissenschaftsphilosophie, und gerade in dieser Zeit besonders wichtig. von TOBIAS HÜRTER Es gibt eine merkwürdige Stelle in der Bibel, die man leicht überliest. Als Jesus im Amtssitz des römischen Statthalters Pontius Pilatus verhört wird und beteuert, er sei gekommen, um „für die...