Lexikon
Tatort
der Ort, an dem eine Straftat begangen wurde; von Bedeutung für die Frage, welches nationale Strafrecht anzuwenden ist (internationales Strafrecht) und für die örtliche Zuständigkeit des Gerichts (§ 7 StPO). Tatort ist jeder Ort, an dem der Täter gehandelt hat oder im Fall des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der tatbestandsentsprechende Erfolg eingetreten ist oder eintreten sollte (§ 9 StGB). – Österreich: Die rechtliche Bedeutung des Tatorts ergibt sich aus § 51 StPO. – In der Schweiz trifft das StGB in den Art. 3–7 Regelungen hinsichtlich des Tatorts, die denen der Bundesrepublik Deutschland ähnlich sind.
Wissenschaft
Flutkatastrophe im Ahrtal hätte noch schlimmer ausfallen können
Vor fast genau vier Jahren, in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021, raste infolge von Starkregen eine riesige Flutwelle durch das Ahrtal und andere Flusstäler im westlichen Mitteleuropa. In den Wassermassen kamen fast 200 Menschen ums Leben. Doch es hätte noch schlimmer kommen können, zeigt eine neue Studie. So hätte es noch...
Wissenschaft
Frühkindlichen Erinnerungen auf der Spur
An die ersten rund drei Jahre unseres Lebens können wir uns üblicherweise nicht mehr erinnern. Doch was sorgt für diese sogenannte kindliche Amnesie? Kodiert unser Gehirn erst später episodische Erinnerungen, oder können wir die Erinnerungen aus unserer frühesten Kindheit nur nicht mehr abrufen? Hirnscans bei 26 Säuglingen und...