Lexikon
Tatort
der Ort, an dem eine Straftat begangen wurde; von Bedeutung für die Frage, welches nationale Strafrecht anzuwenden ist (internationales Strafrecht) und für die örtliche Zuständigkeit des Gerichts (§ 7 StPO). Tatort ist jeder Ort, an dem der Täter gehandelt hat oder im Fall des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der tatbestandsentsprechende Erfolg eingetreten ist oder eintreten sollte (§ 9 StGB). – Österreich: Die rechtliche Bedeutung des Tatorts ergibt sich aus § 51 StPO. – In der Schweiz trifft das StGB in den Art. 3–7 Regelungen hinsichtlich des Tatorts, die denen der Bundesrepublik Deutschland ähnlich sind.
Wissenschaft
Verstopft
Viele deutsche Städte sind staugeplagt. Moderne Mobilitätsdienste, neue Technologien und künftig auch vernetzte autonome Fahrzeuge sollen das ändern. Doch was taugen die Konzepte? von MICHAEL VOGEL Bis morgens um sechs ist die Welt noch in Ordnung. Dann geht es los, an jedem Werktag und in fast allen größeren deutschen Städten:...
Wissenschaft
Kosmologie im Härtetest
Bringen junge helle Galaxien das Standardmodell vom Universum in Erklärungsnot? von RÜDIGER VAAS Wir erahnen die Unermesslichkeit unserer Unwissenheit, wenn wir die Unermesslichkeit des Sternenhimmels betrachten“, sagte der Philosoph Karl Popper 1960 in einem Vortrag in London. Das James Webb Space Telescope (JWST) späht seit...