Lexikon
Tausch
primitive Form der Güterübertragung; wechselseitige Übergabe von Waren, Geschenken u. Ä.; rechtlich ein gegenseitiges Rechtsgeschäft, auf das die Vorschriften über den Kauf entsprechend Anwendung finden (§ 480 BGB). – Ebenso in der Schweiz nach Art. 237/238 OR. – In Österreich ist der Tausch in §§ 1045–1052 ABGB unabhängig vom Kaufrecht ausführlich und teilweise abweichend geregelt.
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News der Woche 04.10.2024
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Evolution im Eiltempo
Der Mensch treibt ungewollt die Evolution von krank machenden Keimen an. Medikamente verlieren dadurch erschreckend an Schlagkraft. Nicht nur bei Antibiotika, auch in der Krebsmedizin braucht es neue Strategien. von SUSANNE DONNER Wer die Evolution hautnah erfahren will, muss ins Museum gehen, so heißt es immer. Die Entwicklung...
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