Lexikon
Tausch
primitive Form der Güterübertragung; wechselseitige Übergabe von Waren, Geschenken u. Ä.; rechtlich ein gegenseitiges Rechtsgeschäft, auf das die Vorschriften über den Kauf entsprechend Anwendung finden (§ 480 BGB). – Ebenso in der Schweiz nach Art. 237/238 OR. – In Österreich ist der Tausch in §§ 1045–1052 ABGB unabhängig vom Kaufrecht ausführlich und teilweise abweichend geregelt.
Wissenschaft
Fakt oder Fiktion?
Immer mehr Fotos und Videoclips werden technisch manipuliert oder durch Künstliche Intelligenz (KI) geschaffen. Das menschliche Auge kann dabei kaum noch Fakten von Fakes unterscheiden. Das fordert die Gesellschaft heraus – und die Forschung obendrein. von TIM SCHRÖDER Als im März 2022 ein Video des ukrainischen Präsidenten...
Wissenschaft
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