Lexikon

Tausch

primitive Form der Güterübertragung; wechselseitige Übergabe von Waren, Geschenken u. Ä.; rechtlich ein gegenseitiges Rechtsgeschäft, auf das die Vorschriften über den Kauf entsprechend Anwendung finden (§ 480 BGB). Ebenso in der Schweiz nach Art. 237/238 OR. In Österreich ist der Tausch in §§ 10451052 ABGB unabhängig vom Kaufrecht ausführlich und teilweise abweichend geregelt.
Deepfakes
Wissenschaft

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