Lexikon

Urkunde

Prozessrecht
jedes Schriftstück, mit dessen Inhalt etwas bewiesen werden soll und dessen Urheber erkennbar ist. Erhöhten Beweiswert haben die öffentlichen Urkunden, die von Behörden innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnis oder von Notaren innerhalb ihrer Zuständigkeit formgerecht ausgestellt sind (§ 415 ZPO). Alle anderen Urkunden sind Privaturkunden (Beweis).
Für Österreich sind die Arten der Urkunde (öffentliche, dieser gleichgestellte und Privaturkunde) in §§ 292 ff. ZPO definiert und ihre jeweilige Beweiskraft geregelt.
In der Schweiz ist die Urkunde in sämtlichen 25 Zivilprozessordnungen der Kantone geregelt; öffentliche Urkunden haben in der Regel die Vermutung der Richtigkeit für sich.
Satellitenbild einer Schneewolke nahe eines Zementwerks in Russland
Wissenschaft

Industrie-Abgase können lokalen Schneefall fördern

Von Industrieanlagen ausgestoßene Abgase verschmutzen nicht nur die Luft, sie können auch das Wetter verändern, wie Klimaforscher herausgefunden haben. Die ausgestoßenen Partikel fördern demnach die Eisbildung in den Wolken und erzeugen dadurch vermehrt Schneefall im Lee der Fabriken. Durch diese Niederschläge reduziert sich in...

PFAS
Wissenschaft

Mit Bakterien gegen „Ewigkeitschemikalien“

Für Kochgeschirr, Outdoorkleidung und viele andere Anwendungsbereiche dienen Per- und Polyfluoralkylverbindungen (PFAS) als Antihaft- und Imprägniermittel. Das Problem: Die Verbindungen gelten als nahezu unzerstörbar, reichern sich daher in der Umwelt und unserer Nahrung an und schaden unserer Gesundheit. Eine Studie deutet nun...

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