wissen.de Artikel

Eigenheimzulage

Wer ein Haus für den Eigenbedarf baut oder kauft, durfte bis zum 31.12.2005 auf staatliche Unterstützung zählen. Die so genannte Eigenheimzulage war dabei ein Instrument der staatlichen Hilfe. Sie bedeutete geschenktes Geld.

BrunoMedia Content GmbH

Und so sah die Eigenheimzulage aus: Bares Geld statt Steuererleichterung

Schon seit 1996 gibt es das Eigenheimzulagengesetz. Damals beschloss die Bundesregierung einen Systembruch in der Finanzierungsförderung. Fortan wurden alle steuerlichen Erleichterungen für selbst genutztes Wohneigentum gestrichen. Stattdessen zahlt der Staat nun bares Geld aus. Seitdem steht die Eigenheimzulage aber auch in der Diskussion. Bereits Anfang 2003 wollte die Bundesregierung sie komplett streichen. Für 2004 wurden dann die ursprünglichen Raten kräftig zusammengestrichen. Der Ablauf: Nach der Antragstellung zahlt das Finanzamt immer am 15. März die Eigenheimzulage aus.

Konditionen:

  • Grundförderung: maximal 1.250 Euro pro Jahr, maximal 1 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten (bei Genossenschaftsanteilen maximal 1.200 Euro pro Jahr)
  • Bemessungsgrundlage: 125.000 Euro
  • Kinderförderung: 800 Euro je Kinder (bei Genossenschaftsanteilen 250 Euro)
  • Förderungshöchstdauer: 8 Jahre

Rahmenbedingungen:

  • Einkommensgrenze: Singles dürfen im Jahr des Einzugs und dem Vorjahr zusammen nicht mehr als 70.000 € verdienen, für Verheiratete liegt die Grenze bei 140.000 €. Für jedes Kind erhöht sich die Grenze pauschal um 30.000 €. Grundlage ist jeweils das Bruttoeinkommen.
  • Selbstnutzung: Die Immobilie muss selbst genutzt werden.
  • Inland: Ausländische Wohnungen werden nicht gefördert.
  • Dauerhaft beziehbar: Die Gartenlaube oder die Ferienwohnung müssen ohne Staatsgeld auskommen.
  • Kein Objektverbrauch: Nur einmal im Leben darf ein Bauherr diesen Zuschuss beanspruchen. Ehepaare können aber zwei Mal Geld bekommen, da jeder Partner einmal einen Antrag stellen kann. Allerdings muss der Zuschuss für unterschiedliche Häuser benötigt werden.
  • Baugenehmigungspflicht: Auch bei einer nachträglichen Genehmigung gibt es möglicherweise nur für die verbleibende Zeit Geld. Ganz ohne Baugenehmigung fördert der Staat aber nicht.

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon