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Europa praktisch: Arbeiten europaweit

Grenzenlose Freiheit

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Der Arbeit sind in der Europäischen Union (EU) keine Grenzen gesetzt: Jeder Bürger hat das Recht, sich in einem anderen Staat der EU niederzulassen, dort eine Arbeit aufzunehmen und die Familienangehörigen nachziehen zu lassen; lediglich den Zugang zu bestimmten öffentlichen Diensten etwa bei Justiz oder Polizei können die Mitgliedstaaten beschränken. Außer einer Aufenthaltserlaubnis, auf die ein Anspruch besteht, sind keine behördlichen Genehmigungen erforderlich. Das Recht auf Freizügigkeit und Niederlassung besteht in der Gemeinschaft seit 1968, viele Hindernisse etwa bei der Anerkennung von Diplomen oder Berufsnachweisen erschwerten jedoch lange die Freizügigkeit. Erst mit dem Inkrafttreten des Binnenmarktes 1993 sind sie weitgehend aus dem Weg geräumt.

Doch noch nutzt nur eine verschwindend kleine Minderheit die Möglichkeit, im Ausland eine Arbeit anzunehmen: Im Jahr 2000 verlegten nach Angaben der Europäischen Kommission lediglich 225.000 EU-Bürger ihren Wohnsitz in einen anderen Staat der Union das waren weniger als 0,1 Prozent der EU-Bevölkerung.

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