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12. August 1936  -  Zwischen dem Deutschen Reich und ...

Zwischen dem Deutschen Reich und Österreich wird im Anschluss an das Übereinkommen vom 11. Juli ein vorläufiges Wirtschaftsabkommen geschlossen, durch welches der österreichischen Ausfuhr mengenmäßig begrenzte Vorteile eingeräumt werden. Die Gebühr von 1000 Reichsmark bei der Ausfuhr nach Österreich wird nicht mehr erhoben.

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