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12. Juli 1906  -  Der 6 ...

Der 6. Zivilsenat des Reichsgerichts in Leipzig entscheidet, dass Boykott oder Streik zur Durchsetzung von Lohnforderungen der Arbeiter nicht rechtswidrig sind. Es verstoße auch nicht gegen die guten Sitten, wenn die Arbeiter während eines Lohnkampfs "die Mitwirkung weiter Kreise des Publikums durch die Presse oder durch Flugblätter anrufen".

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