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13. Dezember 1935  -  Durch ein Reichsgesetz wird das ...

Durch ein Reichsgesetz wird das Fernsehen im Deutschen Reich der "Sicherung der Luftfahrt, des Luftschutzes und der Landesverteidigung" untergeordnet. Die Fernsehtechnik fällt in Zukunft in den Zuständigkeitsbereich der Reichspost.

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