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18. Juni 1901  -  Nach einer Bekanntgabe des Reichspostamtes ...

Nach einer Bekanntgabe des Reichspostamtes sind künftig Ansichtskarten mit Verzierungen und "Aufklebungen" aus Mineralstaub, Glassplitterchen, Glaskügelchen, Sand und Metallteilchen nicht mehr zur offenen Versendung zugelassen. Das Beförderungsverbot erstreckt sich auf den innerdeutschen und den deutsch-schweizerischen Postverkehr; im internationalen Verkehr sind derartige Beigaben ohnehin untersagt.

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