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Kfz-Kennzeichen: Was möglich ist - und was nicht

Kfz-Kennzeichen dienen einerseits der Sicherheit im Straßenverkehr und machen jeden einzelnen Verkehrsteilnehmer eindeutig identifizierbar. Gleichzeitig sind sie ein beliebtes Gestaltungsmittel, um dem eigenen Fahrzeug eine persönliche Note zu geben und individuelle Botschaften zu übermitteln. Allerdings gibt es bei der Auswahl der Kennzeichen bestimmte Grenzen und Regeln. Was in diesem Bereich möglich ist und was nicht, veranschaulicht dieser Artikel.
Symbolbild Autokennzeichen
Autokennzeichen darf man grundsätzlich personalisieren, es gibt aber auch Grenzen und Verbote.

© blickpixel, pixabay.de (CC0)

Nur vom Straßenverkehrsamt ausgestellte Schilder sind legitim

Viele Menschen haben Freude daran, mit ihrem Kfz-Kennzeichen bestimmte Botschaften zu übermitteln. So wählen sie ihre Initialen als Buchstaben und Geburtsdaten von ihnen selbst, vom Partner oder den Kindern als Zahlen. Außerdem fällt es mit solchen Kennzeichen, die für einen selbst eine Bedeutung haben, leichter, sich die Buchstabenfolge und die Zahlen zu merken. Online kann man problemlos das eigene Wunschkennzeichen reservieren. So kann man sich das perfekte Kennzeichen sichern und gleichzeitig den Vorgang auf der Zulassungsstelle beschleunigen.

Eine der wichtigsten Regeln lautet, dass nur Kfz-Kennzeichen, die vom Straßenverkehrsamt ausgestellt wurden, zulässig sind. Hierbei handelt es sich üblicherweise um Standardkennzeichen, die die gesetzlichen Regelungen erfüllen. Selbstgemachte Kennzeichen dürfen hingegen nicht verwendet werden. Offizielle Genehmigungen oder Ausnahmeregelungen gibt es hierbei nicht. Man muss sich seine Kennzeichen somit direkt beim Verkehrsamt abholen oder einen externen Dienstleister mit der Anmeldung des Fahrzeugs beauftragen.

Die Idee hierbei besteht darin, sämtliche Verkehrsschilder einheitlich und auf einen Blick erkennbar zu machen. In Gefahrensituationen muss es Betroffenen leicht fallen, ein Kennzeichen zu erkennen. So soll beispielsweise eine Fahrerflucht unwahrscheinlich gemacht werden. Durch die einheitliche Gestaltung ist sichergestellt, dass die Verkehrsteilnehmer durch die Verkehrsschilder nicht abgelenkt werden und für ein Höchstmaß an Sicherheit gesorgt ist.

Spezielle Rahmen und Halterungen

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein eigenes Fahrzeug durch attraktive Rahmen und außergewöhnliche Halterungen zu individualisieren. Verschiedene Anbieter haben zahlreiche Modelle im Sortiment, die sich für unterschiedliche Marken, Fahrzeugtypen und Geschmäcker eignen. Hierdurch lässt sich das eigene Auto dekorativ und einzigartig gestalten. Prinzipiell ist es zudem kein Problem, die verschiedenen Rahmen und Halterungen regelmäßig zu wechseln und somit den Look des Fahrzeugs immer wieder neu zu gestalten.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Kennzeichen trotz der Rahmen und Halterungen stets sichtbar und gut erkennbar sind. Es muss unbedingt verhindert werden, dass die Buchstaben und Zahlen vom Rahmen verdeckt oder durch eine Beleuchtung an einer Halterung unleserlich werden. Solange eine gute Erkennbarkeit gewährleistet ist, können jedoch individuelle Anpassungen vorgenommen werden. Für einen eventuellen Verkauf in der Zukunft ist es allerdings sinnvoll, wenn diese umkehrbar sind beziehungsweise wieder abgebaut werden können.

Frontansicht eines Opels
Schriftart, Schriftgröße und Farben sind nicht frei wählbar.

© furbymama, pixabay.de  (CC0)

Schriftart, Schriftgröße und Farbe sind vorgegeben

Nicht nur das Aussehen der Schilder selbst wird vom Verkehrsamt vorgegeben, sondern auch die Schriftart und die Schriftgröße. Hierdurch soll ebenfalls für Einheitlichkeit gesorgt werden. Verkehrsteilnehmer sollen die Buchstaben und Zahlen nicht erst entziffern müssen, sondern auf einen Blick klar erkennen können, was gemeint ist. Hierdurch strebt der Gesetzgeber ebenfalls ein Höchstmaß an Sicherheit im Straßenverkehr an. Es ist daher nicht erlaubt, den Buchstaben und Zahlen einen eigenen Look zu verleihen, sondern die gesetzlichen Standards sind einzuhalten.

Ebenso ist die Farbe der Kennzeichen vorgegeben und darf nicht willkürlich verändert werden. In vielen Ländern sind die Schilder grundsätzlich weiß mit schwarzen Buchstaben, es gibt jedoch auch gelbe, schwarze, rote und grüne Nummernschilder. Diese stammen aus unterschiedlichen Ländern oder haben eine jeweils eigene Bedeutung. Um hier für Transparenz und Übersichtlichkeit zu sorgen, ist die Farbwahl bei den Kfz-Kennzeichen nicht frei.

Kennzeichen müssen gut lesbar sein

Es gibt einige Dekorationselemente, die die Lesbarkeit von Kfz-Kennzeichen beeinträchtigen. Diese sind daher offiziell verboten. Das betrifft unter anderem Tönungsfolien. Einige Nutzer bringen diese an ihren Kennzeichen an, damit sie das Licht spiegeln, das eine Radarkontrolle abgibt, um so einer Verfolgung durch die Strafbehörden zu entgehen. Das ist verboten und wird mit teils erheblichen Bußgeldern geahndet. Ebenso dürfen keine Aufkleber und andere Verzierungen so am oder rund um das Kennzeichen angebracht werden, dass dieses nicht mehr eindeutig erkennbar ist.

Ferner muss das Kennzeichenlicht zuverlässig arbeiten, damit das Kennzeichen auch bei Nacht und Nebel mühelos erkennbar ist. Fällt das Licht einmal aus, muss es umgehend repariert oder ausgetauscht werden. Nicht zuletzt darf das Nummernschild nicht so verdreckt sein, dass man die Buchstaben und Zahlen nicht mehr klar erkennen kann. Gerade im Winter besteht die Gefahr, dass Schnee, Eis und Schmutz ein Kennzeichen unleserlich machen. Die Nutzer sind deswegen ganzjährig dazu verpflichtet, die Kennzeichen vor jeder Fahrt zu überprüfen und gegebenenfalls zu reinigen, bevor es losgeht.

Falsche oder manipulierte Kennzeichen sind illegal

Jeder Verkehrsteilnehmer muss in jeder Situation eindeutig identifiziert werden können. Das ist nur dann möglich, wenn die Kfz-Kennzeichen korrekt und zuverlässig sind. Deswegen ist es vollkommen illegal, die Nummernschilder zu manipulieren oder ein Fahrzeug mit einem Kennzeichen zu fahren, das gar nicht zu ihm gehört. Das gilt für private Fahrzeuge und Anhänger ebenso wie für Firmenfahrzeuge. Es dürfen somit nur die Schilder montiert werden, die zu dem jeweiligen Fahrzeug gehören.

Üblicherweise werden die alten Kfz-Kennzeichen beim Verkauf eines Fahrzeugs entfernt und vernichtet. Dann besteht keine Gefahr, ein falsches Kennzeichen anzubringen. Grundsätzlich ist es allerdings erlaubt, die alten Kennzeichen aufzuheben und damit etwa eine Werkstatt oder den Wohnraum zu dekorieren. Für die Verwendung an Fahrzeugen sind sie allerdings nicht mehr geeignet.

Bei der Gestaltung eines Kfz-Kennzeichens sind viele Dinge möglich, anstößige und provokative Inhalte sind jedoch verboten. So dürfen beispielsweise keine Buchstabenfolgen gewählt werden, die als gesamtes Wort Schimpfwörter oder Beleidigungen ergeben. Auch Kombinationen, durch die sich bestimmte Gruppen oder Personen beleidigt fühlen könnten, dürfen nicht gewählt werden. Ebenso ist es illegal, verfassungsfeindliche Inhalte über das Kfz-Kennzeichen zu transportieren.

Fazit: klare Vorgaben für Autokennzeichen

Es gibt klare Vorgaben für Kfz-Kennzeichen, die die Nutzer und Halter unbedingt beachten müssen. Werden diese eingehalten, besteht jedoch eine relativ große Gestaltungsfreiheit. Diese betrifft unter anderem den Rahmen, die Halterung, die Buchstabenfolgen, die Zahlenkombinationen und einiges mehr. So kann man dem eigenen Fahrzeug eine persönliche Note geben und es auf einen selbst und die eigenen Vorlieben anpassen.

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