Lexikon
Verarbeitung
Herstellung einer neuen Sache durch Umgestaltung einer vorhandenen, auch durch Schreiben, Zeichnen, Malen, Drucken oder eine ähnliche Bearbeitung ihrer Oberfläche. Der Verarbeiter erwirbt das Eigentum an der neuen Sache, wenn nicht der Materialwert den Arbeitswert erheblich übersteigt; er hat den bisherigen Eigentümer aber durch eine Geldvergütung zu entschädigen (§§ 950 und 951 BGB).
Ähnlich in der Schweiz nach Art. 726 ZGB; der bisherige Eigentümer behält jedoch das Eigentum an der Sache auch dann, wenn der Materialwert der Sache den Wert der Arbeit nur geringfügig übersteigt.
Österreich: §§ 414 f. ABGB; durch Verarbeitung entsteht Miteigentum, wenn jemand fremde Stoffe ohne Einwilligung des Eigentümers für sich verarbeitet und die hergestellte Sache den Stoffwert übersteigt; bei vertragsmäßig erfolgter Verarbeitung ist nur der Lohnanspruch berechtigt.
Wissenschaft
Junge Generation am stärksten von Klimaextremen betroffen
Der Klimawandel betrifft jüngere Generationen stärker als ältere. Eine Studie hat nun quantifiziert, wie wahrscheinlich jeder Geburtsjahrgang zwischen 1960 und 2020 in seinem Leben extreme Wetterereignisse erlebt, zu denen es ohne den menschengemachten Klimawandel nicht gekommen wäre. Bei einer Erderwärmung um 2,7 Grad Celsius...
Wissenschaft
Besser vorbereitet
Die Gefahr einer nächsten Pandemie ist stets präsent. Was Wissenschaftler tun, damit gefährliche Erreger frühzeitig erkannt werden. von RAINER KURLEMANN Einmal in der Woche bringt die Paketpost gekühlte Gefäße mit einer trüben Brühe in das Labor von Emanuel Wyler. Der Wissenschaftler am Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin...