Lexikon

Verein

ein Untertypus der rechtlichen Personenvereinigung zur Erreichung gemeinsamer Zwecke, dessen Geschäftsführung und Vertretung besonderen Organen übertragen ist und dessen rechtlicher Bestand vom Wechsel seiner Mitglieder unabhängig ist (sog. körperschaftliche Verfassung). Nach ihrem Zweck gibt es z. B. politische, religiöse, kulturelle, gesellschaftliche, sportliche und wirtschaftliche Vereine. Nach der Rechtsform gehören hierher außer dem eingetragenen Verein und dem nichtrechtsfähigen Verein besonders AG, GmbH, eingetragene Genossenschaft. Das Recht der Vereinsgründung in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet Art. 9 GG. Das öffentliche Vereinsrecht ist im Vereinsgesetz vom 5. 8. 1964 geregelt, das private Vereinsrecht besonders in den §§ 2179 BGB. In der Schweiz ist das Vereinsrecht hauptsächlich in Art. 60 ff. und Art. 52 ZGB geregelt. Das österreichische Recht unterscheidet nach Erwerbsabsicht Idealvereine (Vereinsgesetz vom 28. 8. 1951 und ABGB) und Wirtschaftsvereine (Sondergesetze wie Genossenschaftsgesetz, Gesetz über GmbH, Aktiengesellschaften; Vereinspatent vom 26. 11. 1852).
Squamellaria
Wissenschaft

Diese Pflanze macht Feinde zu Nachbarn

In der Natur leben verschiedene Arten oft eng zusammen – doch nicht immer geht es dabei friedlich zu. Gerade unter Ameisenkolonien können schnell blutige Kämpfe entbrennen. Anders jedoch auf Fidschi: Hier beherbergt die tropische Pflanze Squamellaria bis zu fünf verschiedene Ameisenkolonien unter einem Dach – und das ohne, dass...

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Wissenschaft

Die Tricks der fleischfressenden Pflanzen

Pflanzliche Karnivoren haben raffinierte Methoden entwickelt, um Insekten anzulocken und zu verdauen – eine gute Überlebensstrategie auf nährstoffarmen Böden. von CHRISTIAN JUNG Biete Schlafplatz, suche Kot! – so lockt die fleischfressende Pflanze Nepenthes hemsleyana Wollfledermäuse in ihre Kannen. Und die hinterlassen dort...

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