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Anlagen

nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Betriebsstätten und andere ortsfeste Einrichtungen, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge oder andere ortveränderliche technische Einrichtungen sowie Grundstücke, auf denen mit Emissionen verbundene Arbeiten durchgeführt oder Stoffe gelagert bzw. abgelagert werden.

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