Lexikon
Baurecht
privates Baurecht
die Gesamtheit der Normen und Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau beteiligten Privatleuten (Bauherr, Architekt, Ingenieur, Bauunternehmer usw.). Das private Baurecht betrifft das Bauwerk des einzelnen Bauherrn und seine Ausführung mit Hilfe Dritter, die aufgrund von Verträgen dafür Dienstleistungen und Lieferungen erbringen. Es regelt in erster Linie die freiwillig eingegangenen rechtliche Bindungen der Baubeteiligten und deren Rechtsfolgen (Haftung u. Ä.). Die beteiligten Vertragspartner stehen sich dabei gleichberechtigt gegenüber, während nach öffentlichen Baurecht Behörden hoheitlich, einseitig und auch zwangsweise handeln. Das private Baurecht wird von den Regeln des Zivilrechts bestimmt, hauptsächlich finden die Werkvertragsregeln der §§ 631ff. BGB Anwendung; der Text der Bauverträge wird meist den VOB entnommen.
Wissenschaft
Attacke im All
Erstmals wurde ein Planetoid beschossen, um seine Umlaufbahn zu verändern. Was sind die Hintergründe und Auswirkungen dieser kosmischen Karambolage? von RÜDIGER VAAS Der Tod kam aus dem Weltraum: Vor 66 Millionen Jahren traf ein etwa 10 bis zu 14 Kilometer großer Meteorit die Erde an der Küste der heutigen mexikanischen Halbinsel...
Wissenschaft
Wie Mutationen die Pferde zum Reittier machten
Pferde haben unsere Geschichte entscheidend geprägt: Ihre Domestizierung vor etwa 4500 Jahren bedeutete eine Revolution für die menschliche Mobilität, Landwirtschaft und Kriegsführung. Eine Analyse von uralten Pferdegenomen zeigt nun, welche Gene die wilden Pferde zahm und reitbar machten. Dabei spielten seltene, in den...