Lexikon
Baurecht
privates Baurecht
die Gesamtheit der Normen und Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau beteiligten Privatleuten (Bauherr, Architekt, Ingenieur, Bauunternehmer usw.). Das private Baurecht betrifft das Bauwerk des einzelnen Bauherrn und seine Ausführung mit Hilfe Dritter, die aufgrund von Verträgen dafür Dienstleistungen und Lieferungen erbringen. Es regelt in erster Linie die freiwillig eingegangenen rechtliche Bindungen der Baubeteiligten und deren Rechtsfolgen (Haftung u. Ä.). Die beteiligten Vertragspartner stehen sich dabei gleichberechtigt gegenüber, während nach öffentlichen Baurecht Behörden hoheitlich, einseitig und auch zwangsweise handeln. Das private Baurecht wird von den Regeln des Zivilrechts bestimmt, hauptsächlich finden die Werkvertragsregeln der §§ 631ff. BGB Anwendung; der Text der Bauverträge wird meist den VOB entnommen.
Wissenschaft
„Kryptischer“ Klimatreiber der Erdgeschichte
Warum erholte sich das Erdklima nach starkem Vulkanismus in der Erdgeschichte oft so langsam? Aus einer Studie geht nun hervor, dass noch lange, nachdem die großen Eruptionen vorüber waren, große Mengen des Treibhausgases Kohlendioxid aus dem Untergrund der Megavulkane in die Atmosphäre strömten. Die Ergebnisse tragen damit zum...
Wissenschaft
Wenn die Sonne in der Nase kitzelt
Warum einige Menschen niesen müssen, wenn sie plötzlich in helles Sonnenlicht schauen, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Schon den griechischen Universalgelehrten Aristoteles beschäftigte im vierten Jahrhundert vor Christus die Frage, warum manche Menschen beim plötzlichen Blick ins Licht niesen müssen, andere aber nicht. Er machte...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Ein Omnibus ohne Fahrer
Besserer Impfschutz durch Injektionen in denselben Arm
Schnell wie das Licht
Ab durch die Röhre
Atomare Antreiber
Können wir Nässe fühlen?