Lexikon

Baurecht

privates Baurecht
die Gesamtheit der Normen und Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau beteiligten Privatleuten (Bauherr, Architekt, Ingenieur, Bauunternehmer usw.). Das private Baurecht betrifft das Bauwerk des einzelnen Bauherrn und seine Ausführung mit Hilfe Dritter, die aufgrund von Verträgen dafür Dienstleistungen und Lieferungen erbringen. Es regelt in erster Linie die freiwillig eingegangenen rechtliche Bindungen der Baubeteiligten und deren Rechtsfolgen (Haftung u. Ä.). Die beteiligten Vertragspartner stehen sich dabei gleichberechtigt gegenüber, während nach öffentlichen Baurecht Behörden hoheitlich, einseitig und auch zwangsweise handeln. Das private Baurecht wird von den Regeln des Zivilrechts bestimmt, hauptsächlich finden die Werkvertragsregeln der §§ 631ff. BGB Anwendung; der Text der Bauverträge wird meist den VOB entnommen.
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Metallpartikel wie Silber oder Kupfer können als Katalysatoren chemische Reaktionen beschleunigen. Noch besser tun sie dies in Kombination mit Kohlenstoff: Wenn man Silber-Nanopartikel auf einer Kohlenstoff-Basis platziert, erhält man einen zweihundertfach aktiveren Katalysator, wie Chemiker herausgefunden haben. Solche Effekte...

Kuhzitze, Kalb, Kuh
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Nanostrukturiertes Wolframsemikarbid wird breiter, wenn man es in die Länge zieht. Das ist vielversprechend für die Entwicklung neuartiger Sensoren, etwa für den Einsatz in der Luftfahrt. von DIRK EIDEMÜLLER Sogenannte auxetische Materialien gehören zu den Sonderlingen in der Materialwissenschaft: Wenn man sie in die Länge zieht...

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