Lexikon
Baurecht
privates Baurecht
die Gesamtheit der Normen und Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau beteiligten Privatleuten (Bauherr, Architekt, Ingenieur, Bauunternehmer usw.). Das private Baurecht betrifft das Bauwerk des einzelnen Bauherrn und seine Ausführung mit Hilfe Dritter, die aufgrund von Verträgen dafür Dienstleistungen und Lieferungen erbringen. Es regelt in erster Linie die freiwillig eingegangenen rechtliche Bindungen der Baubeteiligten und deren Rechtsfolgen (Haftung u. Ä.). Die beteiligten Vertragspartner stehen sich dabei gleichberechtigt gegenüber, während nach öffentlichen Baurecht Behörden hoheitlich, einseitig und auch zwangsweise handeln. Das private Baurecht wird von den Regeln des Zivilrechts bestimmt, hauptsächlich finden die Werkvertragsregeln der §§ 631ff. BGB Anwendung; der Text der Bauverträge wird meist den VOB entnommen.
Wissenschaft
Erstaunliche Zellteilung im Zahnbelag
Video: Das fadenförmige Bakterium Corynebacterium matruchotii teilt sich nach seiner Ausdehnung in einem Schritt in mehrere Zellen auf. © Scott Chimileski, MBL. Siehe Chimileski et al. (2024), PNAS. Normalerweise gilt: Aus einer Bakterienzelle werden zwei. Doch nun haben Forschende bei einem wichtigen Bewohner des menschlichen...
Wissenschaft
Boden unter dem ausgetrockneten Aralsee hebt sich
Der einst riesige Aralsee ist durch die menschliche Gier nach Wasser nahezu ausgetrocknet. Das hat dazu geführt, dass sich der Boden im Seebecken nun wieder anhebt. Das Gestein im Erdmantel unter dem ehemaligen See fließt ohne die Last des Wassers auf die Erdkruste wieder in seine ursprüngliche Position zurück, wie...