Lexikon
Eisenbahn
Eisenbahnbetrieb
Für die Beförderung von Reisenden und Gütern werden Züge aus geeigneten Wagen zusammengestellt (größte Zuglänge von Reisezügen 60 Achsen, von Güterzügen 120, ausnahmsweise 150 Achsen) und in der Regel nach einem festen, in regelmäßigen Zeitabständen erneuerten Fahrplan gefahren. Bei der Zugbildung für Reisezüge ist zwischen Stamm-, Kurs- und Verstärkungswagen zu unterscheiden, die während ihres Laufs über größere Strecken z. T. zu anderen Zügen wechseln können. Im Nahverkehr bleiben die Züge meist unverändert. Ein fester Wagenumlauf wird angestrebt, damit die Wagen den Heimatbahnhof regelmäßig berühren und auf Fahrsicherheit geprüft und gereinigt werden können. Güterzüge werden nach den Zielorten der Güter gebildet. – Für den Fahrdienst sind die Fahrdienstleiter und die örtliche Aufsicht verantwortlich. Während der Fahrt werden die Züge vom Zugbegleitpersonal betreut. Die Verwaltung der Eisenbahn liegt bei der Deutschen Bahn AG, dem Eisenbahn-Bundesamt, dem Bundeseisenbahnvermögen, den Verkehrsverbänden, Aktiengesellschaften und privaten Unternehmen.
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