Lexikon
Luxemburg
Staat und Politik
Nach der Verfassung von 1868 (zuletzt 1999 geändert) ist Luxemburg eine konstitutionelle Erbmonarchie mit dem Großherzog als Staatsoberhaupt. Er verfügt formal über weitreichende Befugnisse, die er aber faktisch nicht wahrnimmt. Die von ihm ernannte Regierung mit dem Premierminister an der Spitze ist vom Vertrauen des Parlaments, der Abgeordnetenkammer, abhängig. Ihre zurzeit 60 Abgeordneten werden alle fünf Jahre nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Der Staatsrat ist ein Beratungsgremium mit 21 vom Großherzog ernannten Mitgliedern, das im Gesetzesverfahren ein aufschiebendes Vetorecht hat. Wichtige Parteien sind die Christlich-Soziale Volkspartei (CSV/PCS), die Luxemburgische Sozialistische Arbeiterpartei (LSAP/POSL), die liberale Demokratische Partei (DP/PD), die Grünen sowie die Alternative Demokratische Reformpartei (ADR/PRAD).
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