Lexikon
Neutralisierung
Völkerrecht
der meist vertraglich und durch innerstaatliche Gesetzgebung gesicherte Rechtszustand, demzufolge ein Staat nicht an bewaffneten Konflikten anderer Staaten teilnimmt, vielmehr die Rechtsstellung der Neutralität für sich in Anspruch nimmt und sie zu wahren verpflichtet ist. Neutrale Staaten sind z. Z. die Schweiz (Kollektivgarantie der Großmächte von 1815), Österreich („immer währende Neutralität“, Bundesgesetz vom 26. 10. 1955), Vatikanstadt (Lateranvertrag vom 31. 4. 1939). Schwierigkeiten kann die Neutralisierung von Staaten für die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen universalen Charakters mit Verpflichtung zur Ausführung von Sanktionen mit sich bringen. Deshalb trat die Schweiz lange Zeit den Vereinten Nationen nicht bei. Mit der Neutralisierung ist der Beitritt zu Militärbündnissen, Allianzen u. Ä. nicht vereinbar, wohl aber die Unterhaltung eigener Streitkräfte gerade zur Wahrung der sich aus der Neutralisierung ergebenden Pflichten. – Neben der Neutralisierung von Staaten gibt es auch die Neutralisierung von Gebietsteilen, meist aber Befriedung oder Entmilitarisierung genannt.
Wissenschaft
Parasit zum Medikamenten-Boten umfunktioniert
Er kann ins Gehirn einwandern und dort Nerven manipulieren: Diese berüchtigte Fähigkeit des Erregers der Toxoplasmose könnte sich für die Medizin einsetzen lassen, berichten Forschende: Sie haben den Parasiten Toxoplasma gondii so verändert, dass er Nervenzellen mit komplexen Wirkstoffen beliefern kann, die sich sonst nur schwer...
Wissenschaft
Aus Warm und Kalt wird Strom
Thermoelektrische Materialien können Temperaturunterschiede in elektrischen Strom verwandeln. Lange wurde das bloß belächelt, doch nun drängen die Ergebnisse der Forschung in die Anwendung. von RAINER KURLEMANN Johannes de Boor fordert die Besucher in seinem Labor gern zu einem Experiment auf. „Halten Sie das bitte fest und...