Lexikon
Niederlande
Bildung
Die Bildungsfreiheit ist in der Verfassung verankert. Neben staatlichen Schulen gibt es zahlreiche private, meist kirchliche Schulen, die von etwa zwei Dritteln der Kinder besucht werden. Bis zum 18. Lebensjahr ist der Unterricht kostenfrei, danach werden Schulgeld bzw. Studiengebühren erhoben. Eine Vollzeitschulpflicht besteht zwischen dem 5. und 16., Teilzeitschulpflicht bis zum 18. Lebensjahr. Schon rund 98% der vierjährigen Kinder besuchen Schulen. Das Schulsystem gliedert sich in die Primar- oder Grundschulstufe (vom 4. bis zum 12. Lebensjahr) und die Sekundarstufe (vom 12. bis zum 18. Lebensjahr), die sich wiederum in den vierjährigen berufsvorbereitenden Unterricht, in den allgemeinbildenden Unterricht der Mittelstufe (vierjährig) bzw. der Oberstufe (dreijährig) und den sechsjährigen vorwissenschaftlichen Unterricht aufspaltet. Bestandene Abschlussprüfungen berechtigen zum Besuch von berufsbildenden Schulen, von Fachhochschulen (65) oder Universitäten (19). Es gibt eine vierjährige Regelstudienzeit.
Wissenschaft
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Wissenschaft
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