Lexikon
Optiọnsrecht
Völkerrecht
die meist befristete Befugnis der Bewohner eines bei Gebietswechsel unter eine fremde staatliche Herrschaft kommenden Territoriums, die alte Staatsangehörigkeit zu behalten, was oft mit der Auswanderung verbunden war. An die Stelle der früher entschädigungslosen Enteignung des Grundbesitzes tritt heute meist die Entschädigungspflicht; die Beschlagnahme des beweglichen Guts ist in neueren Verträgen häufig durch die Zusicherung der ungehinderten Mitnahme ersetzt. In einigen Fällen wird sogar der Weiterverbleib am Ort trotz Nichtannahme der neuen Staatsangehörigkeit gestattet. – Derartige Optionsklauseln unterschiedlichen Inhalts enthalten z. B. der Versailler Vertrag von 1919, der italienische Friedensvertrag von 1947 oder die Verträge der Bundesrepublik Deutschland mit Belgien vom 24. 9. 1956 und den Niederlanden vom 8. 4. 1960.
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Bei der Wasserkraft den Bogen raus
Mehr Strom aus Wasserkraft: Unter anderem damit will die Schweiz die Klimaneutralität erreichen. Bestehende Staumauern sollen dazu ausgebaut, neue Mauern hochgezogen werden. Dafür nutzen die Ingenieure aufwendige Techniken. von CHRISTIAN BERNHART Staumauern sind imposante, aus Beton gegossene Bauwerke, die Täler überspannen und...
Wissenschaft
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Ein Protein für den menschlichen Verzehr, für dessen Herstellung mit Bakterien CO2 aus der Atmosphäre gefiltert wird? Das gibt es tatsächlich – und Produkte daraus könnten bald im Supermarkt liegen. von ROLF HEßBRÜGGE Pasi Vainikka ist ein bedächtiger, geradezu stiller Zeitgenosse. Umso mehr lässt folgender Satz aufhorchen, den...