Lexikon
Optiọnsrecht
Völkerrecht
die meist befristete Befugnis der Bewohner eines bei Gebietswechsel unter eine fremde staatliche Herrschaft kommenden Territoriums, die alte Staatsangehörigkeit zu behalten, was oft mit der Auswanderung verbunden war. An die Stelle der früher entschädigungslosen Enteignung des Grundbesitzes tritt heute meist die Entschädigungspflicht; die Beschlagnahme des beweglichen Guts ist in neueren Verträgen häufig durch die Zusicherung der ungehinderten Mitnahme ersetzt. In einigen Fällen wird sogar der Weiterverbleib am Ort trotz Nichtannahme der neuen Staatsangehörigkeit gestattet. – Derartige Optionsklauseln unterschiedlichen Inhalts enthalten z. B. der Versailler Vertrag von 1919, der italienische Friedensvertrag von 1947 oder die Verträge der Bundesrepublik Deutschland mit Belgien vom 24. 9. 1956 und den Niederlanden vom 8. 4. 1960.
Wissenschaft
Elektronische Haut mit Magnetsinn
VR-Spiele durch kleine Fingerbewegungen steuern, Displays berührungslos bedienen oder Magnetfelder detektieren: Ein Forschungsteam hat eine neuartige “elektronische Haut” entwickelt, die genau dies ermöglicht. Das hauchfeine Material reagiert schon auf feinste Veränderungen des lokalen Magnetfelds mit Änderungen des elektrischen...
Wissenschaft
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Der Vogelgrippe-Erreger breitet sich weltweit immer weiter aus und dringt dabei bis in die abgelegensten Orte vor, wie eine neue Studie zeigt. Das H5N1-Virus hat demnach inzwischen auch diverse Wildtiere in der Antarktis infiziert, darunter verschiedene Vögel und Säugetiere wie Seeelefanten und Seebären. Der Erreger verbreitete...