Lexikon
Optiọnsrecht
Völkerrecht
die meist befristete Befugnis der Bewohner eines bei Gebietswechsel unter eine fremde staatliche Herrschaft kommenden Territoriums, die alte Staatsangehörigkeit zu behalten, was oft mit der Auswanderung verbunden war. An die Stelle der früher entschädigungslosen Enteignung des Grundbesitzes tritt heute meist die Entschädigungspflicht; die Beschlagnahme des beweglichen Guts ist in neueren Verträgen häufig durch die Zusicherung der ungehinderten Mitnahme ersetzt. In einigen Fällen wird sogar der Weiterverbleib am Ort trotz Nichtannahme der neuen Staatsangehörigkeit gestattet. – Derartige Optionsklauseln unterschiedlichen Inhalts enthalten z. B. der Versailler Vertrag von 1919, der italienische Friedensvertrag von 1947 oder die Verträge der Bundesrepublik Deutschland mit Belgien vom 24. 9. 1956 und den Niederlanden vom 8. 4. 1960.
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