Lexikon

Rat

Recht
Bezeichnung für eine kollegiale Behörde oder ein Staatsorgan (Rat der Gemeinde, Stadtrat, Staatsrat, Bundesrat, Reichsrat) oder deren Mitglieder. Vielfach auch für sonstige Amtsbezeichnungen oder Titel gebraucht (z. B. Regierungsrat, Ministerialrat).

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