Lexikon

Strafverfahren gegen Abwesende

besondere Form des Strafverfahrens gegen einen Beschuldigten, dessen Aufenthalt unbekannt oder der im Ausland unerreichbar ist; zulässig nur, wenn die abzuurteilende Tat nur mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen, Geldstrafe oder Einziehung (allein oder nebeneinander) bedroht ist. Gegen einen Abwesenden findet keine Hauptverhandlung statt. Das Verfahren hat die Aufgabe, für den Fall künftiger Gestellung die Beweise zu sichern (§§ 276 ff. StPO).
Mann, Handschlag, Sand
Wissenschaft

Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser

Wer anderen vertraut, geht das Risiko ein, enttäuscht zu werden. Doch Studien belegen: Vertrauen wird vielfach belohnt. von CHRISTIAN WOLF Wir schenken einem Unbekannten im Zug Vertrauen, wenn wir ihn bitten, kurz auf unsere Tasche aufzupassen. Und hoffen dabei, dass er sich nicht mit unserem Hab und Gut aus dem Staub macht. Wir...

Mykorrhiza, Pilze
Wissenschaft

Flora. Fauna. FUNGA.

Pilze gehören zu den ältesten und artenreichsten Lebewesen auf der Erde. Sie sind vielseitig nutzbar – können jedoch auch zum Problem werden. von JULIETTE IRMER Vor etwa 400 Millionen Jahren entstand eine Partnerschaft, die die Welt verändert hat. Damals fingen Pflanzen an, das Land zu besiedeln, und standen vor ungewohnten...

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