Lexikon
Strafverfahren gegen Abwesende
besondere Form des Strafverfahrens gegen einen Beschuldigten, dessen Aufenthalt unbekannt oder der im Ausland unerreichbar ist; zulässig nur, wenn die abzuurteilende Tat nur mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen, Geldstrafe oder Einziehung (allein oder nebeneinander) bedroht ist. Gegen einen Abwesenden findet keine Hauptverhandlung statt. Das Verfahren hat die Aufgabe, für den Fall künftiger Gestellung die Beweise zu sichern (§§ 276 ff. StPO).
Wissenschaft
Hocheffizient und vielseitig
Solarzellen für Hausdächer, Bewegungsmelder, Bewässerungsanlagen, Smart-Home-Anwendungen – die Photovoltaik mit Perowskit-Materialien ist auf dem Weg vom Labor in den Alltag. von FRANK FRICK Falls sich die organisch-anorganischen Perowskite kommerziell breit durchsetzen, rückt der Nobelpreis in greifbare Nähe.“ Michael Saliba,...
Wissenschaft
Fisch ohne Meer
Die Ozeane sind überfischt, Schleppnetze und Beifang ein Problem. Aquakulturen sind mit Medikamenten belastet. Eine Lösung könnten vegetarische Alternativen sein, doch ihre Nährwerte reichen oft nicht an Fisch heran. Start-ups versuchen nun, das Beste beider Welten zu vereinen. von FRIDA KOCH Der Konsum von Fischen und anderen...
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