Lexikon
Tatort
der Ort, an dem eine Straftat begangen wurde; von Bedeutung für die Frage, welches nationale Strafrecht anzuwenden ist (internationales Strafrecht) und für die örtliche Zuständigkeit des Gerichts (§ 7 StPO). Tatort ist jeder Ort, an dem der Täter gehandelt hat oder im Fall des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der tatbestandsentsprechende Erfolg eingetreten ist oder eintreten sollte (§ 9 StGB). – Österreich: Die rechtliche Bedeutung des Tatorts ergibt sich aus § 51 StPO. – In der Schweiz trifft das StGB in den Art. 3–7 Regelungen hinsichtlich des Tatorts, die denen der Bundesrepublik Deutschland ähnlich sind.
Wissenschaft
Eine einzige Zigarette …
Welche Schäden selbst gelegentliches Rauchen an der DNA hinterlässt, und warum wir trotzdem nicht sofort tot umfallen, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Dass Rauchen der Gesundheit alles andere als guttut, ist allgemein bekannt. Dabei ist es entgegen einer weitverbreiteten Ansicht gar nicht das Nikotin, das den Tabakrauch so...
Wissenschaft
Evolution im Eiltempo
Der Mensch treibt ungewollt die Evolution von krank machenden Keimen an. Medikamente verlieren dadurch erschreckend an Schlagkraft. Nicht nur bei Antibiotika, auch in der Krebsmedizin braucht es neue Strategien. von SUSANNE DONNER Wer die Evolution hautnah erfahren will, muss ins Museum gehen, so heißt es immer. Die Entwicklung...