Lexikon
Tatort
der Ort, an dem eine Straftat begangen wurde; von Bedeutung für die Frage, welches nationale Strafrecht anzuwenden ist (internationales Strafrecht) und für die örtliche Zuständigkeit des Gerichts (§ 7 StPO). Tatort ist jeder Ort, an dem der Täter gehandelt hat oder im Fall des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der tatbestandsentsprechende Erfolg eingetreten ist oder eintreten sollte (§ 9 StGB). – Österreich: Die rechtliche Bedeutung des Tatorts ergibt sich aus § 51 StPO. – In der Schweiz trifft das StGB in den Art. 3–7 Regelungen hinsichtlich des Tatorts, die denen der Bundesrepublik Deutschland ähnlich sind.
Wissenschaft
Stört blaues Licht den Schlaf?
Ob das blaue Leuchten von Computer-Monitoren oder Smartphone-Displays das Einschlafen beeinträchtigt, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Abends im Bett nochmal am Smartphone die E-Mails checken, ein Video schauen oder ein Spielchen spielen – immer wieder geistern Meldungen durch die Medien, die von derlei Aktivitäten vor dem...
Wissenschaft
Alkoholkonsum bei Tieren häufiger als gedacht?
Torkelnde Elefanten, unkoordinierte Affen und desorientierte Elche – im Internet kursieren zahlreiche Videos von betrunkenen Tieren. Dennoch galt Alkoholkonsum im Tierreich bislang eher als eine Ausnahme. Eine neue Studie argumentiert nun, dass Ethanol seit Jahrmillionen in den meisten Ökosystemen natürlich vorkommt, vor allem in...