Lexikon
Wehrmacht wird zum Handlanger des blutigen Terrors
Im Kampf gegen den Bolschewismus ist mit einem Verhalten des Feindes nach den Grundsätzen der Menschlichkeit oder des Völkerrechts nicht zu rechnen. Insbesondere ist von den politischen Kommissaren aller Art als den eigentlichen Trägern des Widerstands eine hasserfüllte, grausame und unmenschliche Behandlung unserer Gefangenen zu erwarten
Die Truppe hat sich bewusst zu sein:
1. In diesem Kampfe ist Schonung und völkerrechtliche Rücksichtnahme diesen Elementen gegenüber falsch. Sie sind eine Gefahr für die eigene Sicherheit und die schnelle Befriedung der eroberten Gebiete.
2. Die Urheber barbarisch asiatischer Kampfmethoden sind die politischen Kommissare. Gegen diese muss daher sofort und ohne weiteres mit aller Schärfe vorgegangen werden. Sie sind daher, wenn im Kampf oder bei Widerstand ergriffen, grundsätzlich sofort mit der Waffe zu erledigen. Im Übrigen gelten folgende Bestimmungen:
I. Operationsgebiet
1. Politische Kommissare, die sich gegen unsere Truppe wenden, sind entsprechend dem Erlass über Ausübung der Gerichtsbarkeit im Gebiet 〉Barbarossa〈 zu behandeln. Die gilt für Kommissare jeder Art und Stellung, auch wenn sie nur des Widerstands, der Sabotage oder der Anstiftung hierzu verdächtig sind ...
Bei der Beurteilung der Frage, ob 〉schuldig oder nicht schuldig〈, hat grundsätzlich der persönliche Eindruck von der Gesinnung und Haltung des Kommissars höher zu gelten, als der vielleicht nicht zu beweisende Tatbestand."
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