Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Gericht2

Ge|rcht2
n.
1.
mit der Rechtsprechung beauftragte Behörde
(Land~, Amts~)
2.
das Gebäude für diese;
aufs G., ins G. gehen
3.
Gruppe der Recht sprechenden Personen
(Schwur~, Schöffen~); hohes G.!
Anrede
;
vor G. aussagen; das kann ich vor G. bezeugen; jmdn. vors G. bringen
jmdn. anzeigen, verklagen;
das G. zog sich zur Beratung zurück
4.
Rechtsprechung, Aburteilung;
mit jmdm. ins G. gehen
jmdn. (hart) zurechtweisen, jmdn. bestrafen;
geh nicht zu scharf mit ihm ins G.!; über jmdn. G. halten, über jmdn. zu G. sitzen
über jmds. Tat verhandeln, über jmdn. urteilen;
das Jüngste G.
Christentum
göttliche Rechtsprechung über die Menschen nach dem Weltuntergang
[→
Recht
]
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