Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

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be|fn|den
V.
36, hat befunden
I.
mit Akk.
1.
etwas b.
entscheiden, entschlossen äußern;
der Richter befand, dass diese Aussage nicht genüge
2.
etwas oder jmdn. für richtig, gut usw. b.
für richtig, gut usw. halten, als richtig, gut usw. beurteilen;
man hat ihn für schuldig befunden
II.
mit
Präp.
obj.
über etwas b.
etwas entscheiden, über etwas bestimmen;
du hast nicht darüber zu b., ob ich bleiben oder gehen soll
III.
refl.
sich b.
1.
sich aufhalten, (an einem Ort) sein;
er befindet sich zur Zeit in Oranienburg
2.
in einem bestimmten Zustand, in einer Verfassung sein,
sich wohl b.; wie b. Sie sich?; das Zimmer befand sich in einem unbeschreiblichen Zustand; der Patient befindet sich in guter Verfassung
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