Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Plädoyer

Plä|doy|er, <auch> Plä|do|yer
[doaje:]
n.
1.
im Strafprozess
zusammenfassende Rede (des Staatsanwalts oder Verteidigers)
2.
Rede, mit der man für etwas eintritt, etwas befürwortet
[< 
frz.
plaidoyer
„Verteidigungsrede (vor Gericht)“, zu
plaider,
plädieren
]
Lilienthal,_Otto_Flugpionier,
1848_–_1896.

Flugversuch_mit_dem_zuletzt_konstruierten_Hängegleiter.

Foto,_1896.
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