Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Plädoyer
Plä|doy|er, <auch> Plä|do|yer 1.
〈im Strafprozess〉
zusammenfassende Rede (des Staatsanwalts oder Verteidigers)
2.
Rede, mit der man für etwas eintritt, etwas befürwortet
[<
frz.
plaidoyer
„Verteidigungsrede (vor Gericht)“, zu plaider,
→ plädieren
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