Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

übergeben

über|ge|ben
V.
45, hat übergeben
I.
mit Dat. und Akk.
jmdm. etwas ü.
1.
jmdm. etwas förmlich geben, weitergeben;
eine Arbeit, ein Amt dem Nachfolger ü.; jmdm. einen Brief, ein Geschenk ü.; dem neuen Mieter die Schlüssel ü.
2.
jmdm. etwas zur Bearbeitung, Entscheidung geben;
einen Fall einem Anwalt ü.; eine Streitsache dem Gericht ü.
3.
jmdm. etwas zur Benutzung überlassen;
das neue Theater der Öffentlichkeit ü.
4.
jmdm. etwas ausliefern;
eine Stadt dem einrückenden Sieger ü.
II.
refl.
sich ü.
sich erbrechen
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