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Unlauterer Wettbewerb

aus der wissen.de Redaktion / Quelle: Der Brockhaus Wirtschaft

Unlauterer Wettbewerb – so nennt man das Verhalten von Unternehmen am Markt, das auf unzulässige Weise die Konkurrenz behindert, beeinträchtigt oder sogar vom Wettbewerb ausschließt.

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) will ein geregeltes Miteinander im Geschäftsverkehr nach dem Prinzip des freien Wettbewerbs durch Leistung erreichen und den Verbraucher vor Täuschungen und unseriösen Geschäftemachern schützen. Das UWG verbietet unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer zu beeinträchtigen. Verstöße gegen das UWG begründen einen Anspruch auf Beseitigung bzw. Unterlassung und im Fall von Vorsatz oder Fahrlässigkeit zusätzlich auf Schadenersatz.

Unlautere Wettbewerbshandlungen im eben genannten Sinne sind z. B. Handlungen, die die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher beschneiden, ihre Unerfahrenheit oder Leichtgläubigkeit oder Zwangslage ausnutzen, verschleierte Werbung, die Verbreitung kreditschädigender falscher Tatsachenbehauptungen über Mitbewerber sowie deren Verunglimpfung oder gezielte Behinderung.

Im Einzelnen untersagen die Paragraphen des UWG irreführende Werbung, bestimmte Formen der vergleichenden Werbung (z. B. rein subjektive oder den Mitbewerber verunglimpfende Vergleiche) sowie unzumutbare Belästigungen (z. B. telefonische Belästigung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung).

 

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