Lexikon

Akzpt

Wechselrecht
[
das; lateinisch
]
1. Annahmevermerk des Bezogenen (Trassaten) auf einem gezogenen Wechsel (Tratte); muss unterschrieben sein. Der Bezogene wird dadurch Akzeptant und verpflichtet sich durch die Begebung zur Zahlung der Wechselsumme bei Fälligkeit. 2. Der angenommene (akzeptierte) Wechsel.
Magnatum, Trüffel
Wissenschaft

Die Rätsel des Weißen Trüffels

Erstmals ist es Forschern gelungen, den begehrten Weißen Trüffel außerhalb seines natürlichen Verbreitungsgebiets zu kultivieren. von ROMAN GOERGEN Claude Murat erinnert sich an einen Tag im September 2020: „Ich war zu Besuch auf einer Trüffelplantage in Nouvelle-Aquitaine. Wir folgten einem Trüffelspürhund, einem Lagotto...

Herz, 3D, Modell
Wissenschaft

Rettungsanker fürs Herz

Telemedizin wird in diesem Jahr zu einer Kassenleistung: Herzkranke können sich dann digital überwachen lassen. von Susanne Donner Dieter Thurm erinnert sich gut an das Jahr 2016, als er für zwölf Monate medizinisch fernüberwacht wurde. „Ich habe mich viel sicherer gefühlt“, sagt der heute 69-jährige Rentner, der mit seiner Frau...

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