Lexikon
Hierarchie
Kirchenrecht
die nach Rangstufen gegliederte Gesamtheit der geistlichen Stände. Das katholische Kirchenrecht unterscheidet die Weihehierarchie und die Jurisdiktionshierarchie (Leitungshierarchie). Erstere wird durch die Weihen empfangen und befähigt zur Spendung der Sakramente; hierzu gehören Bischof, Priester und Diakon. Die Leitungsgewalt wird durch kirchliche Sendung (Missio canonica) verliehen. Sie beruht auf dem Primat des Papstes und dem Amt des Bischofs.
Die evangelische Kirche kennt nur ein einziges geistliches Amt; das schließt eine Hierarchie aus. Superintendent, Propst, Dekan, Bischof sind Pfarrer mit besonderem kirchenleitendem Aufgabenkreis.
Wissenschaft
Tierisches Leben unter dem Meeresboden
Unter der Lavakruste des Meeresbodens rund um hydrothermale Schlote tummelt sich mehr Leben als bislang angenommen. In Hohlräumen der Kruste haben Forschende zahlreiche Meerestiere entdeckt, darunter ausgewachsene sesshafte Röhrenwürmer sowie mobile Tiere wie Würmer und Schnecken. Die Entdeckung deutet auf bisher unbekannte...
Wissenschaft
Frühkindlichen Erinnerungen auf der Spur
An die ersten rund drei Jahre unseres Lebens können wir uns üblicherweise nicht mehr erinnern. Doch was sorgt für diese sogenannte kindliche Amnesie? Kodiert unser Gehirn erst später episodische Erinnerungen, oder können wir die Erinnerungen aus unserer frühesten Kindheit nur nicht mehr abrufen? Hirnscans bei 26 Säuglingen und...