Lexikon
Minịsterpräsident
Amtsbezeichnung des Regierungschefs in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Stadtstaaten. Auf die Ministerpräsidenten ist wegen des Fehlens eines Staatsoberhaupts eine Reihe von Rechten übergegangen, die sonst einem Staatspräsidenten zustehen: z. B. Beamtenernennung und Begnadigungsrecht, soweit nicht die Regierung als Kollegialorgan dafür zuständig ist. – Als Ministerpräsident wird im Deutschen häufig der Regierungschef eines fremden Staates bezeichnet, auch wenn der korrekte Titel anders lautet, z. B. Premierminister (Frankreich), Vorsitzender des Ministerrats (Russland).
Wissenschaft
Wasserstoff im Rohr
Er gilt als zentraler Baustein der Energiewende: Wasserstoff. Nun beginnt in Deutschland der Aufbau eines sogenannten Kernnetzes, um ihn zu seinen Nutzern zu bringen. Es basiert großenteils auf bestehenden Erdgasleitungen. Wie gut taugen sie für Wasserstoff? von KATJA MARIA ENGEL Künftig soll klimaschonend erzeugter, „grüner“...
Wissenschaft
Wahr oder falsch?
Zeugenaussagen sind ein zentraler Bestandteil von Strafverfahren und Gerichtsverhandlungen. Doch allzu oft sind sie verzerrt. von JAN SCHWENKENBECHER Groß, dick, ja, er war’s. Da waren sich alle Zeugen des Überfalls auf die Nürnberger Stadtsparkasse in der Wölckernstraße im Jahr 1991 einig. Auch der Gutachter kam, nachdem er ein ...