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Gastarbeiter in Deutschland
Vor 50 Jahren begann sie – die massenhafte und organisierte Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften. Möglicht gemacht hatte es das erste Anwerbeabkommen zwischen Deutschland und Italien. Weitere sollten folgen.
Vom Wanderarbeiter bis zum Zwangsarbeiter
Gastarbeiter in Deutschland gibt es jedoch schon im Mittelalter. Immer wieder kommen beispielsweise italienische Wanderarbeiter nach Deutschland, bis ins Kaiserreich hinein. Allein in den Münchener Ziegeleien arbeiten 1891 nahezu 6000 Italiener. Der Erste Weltkrieg stoppt diese Tendenz. 1937 schließen das Deutsche Reich und Italien ein Anwerbeabkommen. Wegen der Kriegsvorbereitungen fehlen den Nazis Kräfte in der Industrie und der Landwirtschaft. Rund 350.000 Italiener kommen bis 1943 ins faschistische Deutschland – und werden in den letzten zwei Kriegsjahren zu Zwangsarbeitern.
Hilfe für das Wirtschaftswunder
Das Leben in Baracken
Die organisierte Zuwanderung
Dem ersten Anwerbeabkommen folgen weitere mit Griechenland und Spanien (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968). Der millionste Gastarbeiter kommt bereits 1964 nach Deutschland. Es ist der Portugiese Armando Rodriguez. Während der Ölkrise 1973 verhängte Deutschland dann den Anwerbestopp.
Auch die DDR warb zwischen 1966 und 1989 rund 500.000 ausländische Arbeitskräfte an. Die meisten kamen aus Vietnam, Polen, Mosambik und anderen afrikanischen Staaten.
Das neue Zuwanderungsgesetz
Dass die Gastarbeiter einen entscheidenden Beitrag zum deutschen Wirtschaftswunder geleistet haben, ist unbestritten. Zweifellos ist aber auch, dass für ihre Integration in die Gesellschaft viel zu wenig getan wurde.
Am 1. Januar 2005 trat das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft. Neben der humanitär begründeten, regelt es auch die arbeitsmarktorientierte Zuwanderung.