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Hanfpflanze: Die berauschende Wahrheit über das Gewächs aus Asien

Die Cannabispflanze ist ganz besonders, nicht nur wegen ihrer berauschenden Wirkweise. Sie gibt es nämlich zudem in männlicher und weiblicher Ausführung. Die männlichen Pflanzen sind schädlich für die weiblichen und können die Qualität der berauschenden Stoffe deutlich mindern. Doch die Hanfpflanze hat noch mehr Geheimnisse, eines davon ist „Cola“.
Hanfblüten
Die Hauptblüte ist bei den Cannabispflanze besonders wichtig. Sie enthält den größten THC-Anteil.

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Männliche und weibliche Pflanzen – es gibt tatsächlich zwei Arten von Hanf

Auf den ersten Blick sehen Cannabispflanzen für ungeübte Augen bestimmt gleich aus. Doch der Unterschied zeigt sich beim näheren Hinsehen im oberen Bereich der Pflanze. Männliche Pflanzen wirken weniger buschig, weniger gesund, haben weniger Äste und sind auch niedriger als weibliche Pflanzen. Allerdings haben die männlichen Blüten mit ihren enthaltenen Pollen eine wichtige Aufgabe: Sie befruchten die weibliche Pflanze. Ähnlich der menschlichen Sexualität produziert die weibliche Pflanze schließlich nach der Pollenbefruchtung die Samen.

Allerdings bringt die Befruchtung für die Qualität des Hanfs keine Vorteile, sodass männliche Pflanzen sofort aussortiert werden. In den ersten zwei Wochen der Pflanzenblütephase zeigt sich im oberen Bereich, welches Geschlecht vorliegt. Männliche Pflanzen werden meist herausgerissen, weibliche Pflanzen gehegt und gepflegt. Eine Besonderheit gibt es zusätzlich: hermaphroditische Pflanzen – sie können männlich und weiblich sein. Ursächlich für derartige Veränderungen beim Hanf sind beispielsweise Umweltbelastungen. Auch diese genetisch veränderten Exemplare werden meist entfernt, da sie sich gegenseitig bestäuben können, was für die Cannabisproduktion jedoch nicht gewünscht ist.

„Cola“ – die Hauptblüte ist für die Wirkung am wichtigsten

CBD Blüten werden nach der Reifezeit geerntet und dürfen abhängig vom THC-Gehalt ohne weitere Auflagen in Deutschland und anderen Ländern verarbeitet werden. Professionelle Cannabis-Anbauer sind bestrebt, die Anzahl der Hauptblüten (der „Cola“) so groß wie möglich zu gestalten. Mithilfe von bestimmten Beschneidungstechniken und Erfahrung bei der Züchtung lassen sich deutlich größere Erträge erzielen.

Die Hauptblüte besteht aus verschiedenen wichtigen Bestandteilen, darunter Blütenkelch, Blütenstempel und Trichome. Sie alle haben eine wichtige Aufgabe, um die Pflanze beispielsweise vor Insekten zu schützen. Der THC-Gehalt ist nicht in allen Blütenregionen gleich, sondern weist Unterschiede auf. Im Blütenkelch mit den Trichomen ist der CBD- und THC-Anteil am höchsten.

Eine besondere Aufgabe haben Blütenstempel und Trichome. Die Stempel sorgen dafür, möglichst viele männliche Pollen von der Blüte fernzuhalten, damit es nicht zur Samenerzeugung kommt. Die Trichome sind mit ihren glänzend-klebrigen Harzdrüsen dafür verantwortlich, Insekten abzuwehren. So unscheinbar die Trichome zunächst auch sein mögen, sie beinhalten den größten THC-Anteil gepaart mit Terpenen und Cannabinoiden.

Auch die Blätter und Stängel werden für Cannabisproduktion verwendet

Neben der Blüte werden die Blätter der Pflanze für die Herstellung von Cannabis verwendet. Hierzu gehören die Zucker- und Fächerblätter. Die berauschende Wirkung ist jedoch im Vergleich zur Blüte deutlich geringer. Ursächlich dafür ist der geringe THC-Anteil. Für einen Rauschzustand ist das Rauchen der Blätter ohne Blüteninhalte deshalb nicht geeignet.

Die Stängel der Pflanze sind ebenso wichtig, denn sie geben nicht nur Stabilität und Halt. Durch ihre Struktur versorgen sie die Blüten bei weiblichen Pflanzen mit allen wichtigen Nährstoffen, die sie für die THC-Produktion benötigen. Doch die Stängel selbst enthalten nur wenige psychoaktive Stoffe. Dennoch werden sie für weniger berauschende Esswaren genutzt.

Auch die Stängel der männlichen Pflanzen werden nicht ungeachtet weggeschmissen. Sie dienen der Gewinnung von Naturfasern und sind nicht in der Modeindustrie, zudem bei der Herstellung von Seilen, Schnüren und Korbwaren beliebt.

Hinweis: Bislang ist die Legalisierung in Deutschland noch nicht bestätigt, doch ein Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass künftig 20 g Cannabis ab 18 Jahren straffrei sein sollen. Wer heute mit Marihuana (aus den Blättern und getrockneten Blüten der Hanfpflanze gewonnen) erwischt wird, muss mit einer Strafanzeige rechnen.

Hanf als Naturprodukt selbst anbauen: In Deutschland ist das verboten

Als Zimmerpflanze oder Grün im Garten/Balkon ist Hanf grundsätzlich erlaubt. Allerdings dürfen die Blüten (wenn sie berauschend sind) nicht geerntet und verkauft werden. Bislang ist der Anbau von Hanf eine juristische Grauzone, denn ein offizielles Verbot für Zimmerpflanzen besteht (noch) nicht.

Insbesondere aufgrund der Pflegeleichtigkeit und der satt-grünen Farbe ist Hanf als Pflanze mit wenigen Ansprüchen durchaus beliebt. Auch die rasante hohe Wuchshöhe bis zwei Meter macht Hanf zu einem optischen Highlight in der Wohnung, am Balkon oder im Garten.

Handelt es sich dabei jedoch um weibliche Pflanzen, die THC enthalten, ist die Rechtslage eindeutig. Theoretisch darf Hanf in diesem Fall nicht blühen (§29 BtMG). Tut er es doch, machen sich die Besitzer strafbar und müssen mit einer Anzeige rechnen. Schlimmstenfalls droht eine Freiheitsstrafe bis fünf Jahre.

Frau riecht an Hanfblüten
In Deutschland ist der Cannabisanbau im Garten oder am Balkon verboten. Nur offiziell zugelassene Unternehmen dürfen dies ohne Strafverfolgung.

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Geringe Mengen könnten straffrei sein, wenn das Bundesland stimmt …

Grundsätzlich gibt es ein Verbot von Cannabis. Wer damit erwischt wird, muss mit (empfindlichen) Strafen rechnen. Das Zauberwort heißt „Toleranzwert“, denn er wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt und regelmäßig angepasst.

In Bremen und Berlin gibt es einen Toleranzwert bis 15 Gramm, der bei einem Gerichtsprozess als „gering“ und damit strafmildernd eingestuft werden würde. Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Brandenburg, Hessen, Hamburg, das Saarland, Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg oder Mecklenburg-Vorpommern sind weniger tolerant. Hier beträgt der „Toleranzwert“ 6 g. In Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen wurde er mit 10 g bestätigt.

Dieser Toleranzwert ist allerdings kein Freifahrtschein, um Cannabis bis zu dieser Menge mit sich führen zu können. Er dient lediglich der Urteilsbegründung oder Ansetzung der Strafe, wenn jemand mit Cannabis aufgegriffen wird und dafür keine Erlaubnis besitzt.

Eine Ausnahme bildet Cannabis, wenn es für medizinische Zwecke eingesetzt werden darf. Seit 2017 können Humanmedizin (Zahnärzte sind davon ausgenommen) Cannabis als Arzneimittel verordnen. Dafür wird ein Rezept benötigt, das Betroffene in der Apotheke einlösen können und ausschließlich für ihren Eigengebrauch die verordnete Menge erhalten.

Der eigene Anbau ist deutschlandweit noch immer verboten. Allerdings bestehen Ausnahmen, die Härtefallregelungen. Können Betroffene die Kosten für den Cannabiserwerb in der Apotheke beispielsweise nicht aus eigener Kraft stemmen, könnte eine Ausnahmeerlaubnis durch das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte erfolgen.

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