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13. November 1963  -  Der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofes ...

Der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe verwirft die Beschwerde des "Spiegel"-Verlages aus Hamburg, nach welcher der Durchsuchungsbefehl des Ermittlungsrichters im Bundesgerichtshof vom Oktober 1962 als rechtswidrig erklärt werden sollte.

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